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Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen

Archivmeldung vom 30.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Tausch von Privatkopien bleibt unberührt! Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Auskunftsanspruch) hat Verunsicherung unter den RapidShare-Anwendern weltweit verursacht. Sie betrifft jedoch ausschließlich Services, die in Deutschland genutzt werden.

Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby Chang, COO von RapidShare. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten.

Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.

Quelle: RapidShare AG

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