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Fast jeder Dritte nutzt im Job das Internet

Archivmeldung vom 03.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fast jeder Dritte nutzt den PC am Arbeitsplatz, um ins Internet zu gehen: 30 Prozent der Deutschen stellt ihr Arbeitgeber einen Online-Zugang zur Verfügung, der häufig auch privat genutzt wird. 2003 lag die Quote noch bei 16 Prozent, 2005 dann bei 20 Prozent.

„Die jetzt erreichten 30 Prozent sind für Deutschland ein neuer Spitzenwert, international jedoch nur gutes Mittelmaß“, erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer bei der Präsentation der Zahlen in Berlin. Für 2008 erwartet BITKOM einen weiteren Anstieg auf 33 Prozent. „Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist für immer mehr Beschäftigte eine Selbstverständlichkeit“, sagte Prof. Scheer.

Der EU-Durchschnitt lag 2007 bei 25 Prozent. An der Spitze stehen die Niederlande und Dänemark mit 43 Prozent sowie Schweden mit 42 Prozent. In Österreich nutzten 32 Prozent der Menschen das Internet am Arbeitsplatz. Am geringsten ausgeprägt ist die berufliche Internet-Nutzung in Rumänien, Bulgarien und Polen mit Quoten von 8 bis 14 Prozent.

19 von 20 deutschen Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind inzwischen an das Internet angeschlossen. „Auch für traditionelle Branchen wie das Handwerk ist ein Online-Zugang heute unerlässlich“, erklärte Scheer. „Ein Netzanschluss ist praktisch überall eine wichtige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg.“

Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. Der BITKOM beantwortet die wichtigsten Fragen:

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?

Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private Nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt?

Fehlt eine konkrete Vereinbarung, werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?

Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt. „Eine detaillierte Überwachung von Mitarbeitern ist tabu“, so BITKOM-Präsident Prof. Scheer. „Besser als ein Verbot sind klare Regeln, in welchem Umfang die Beschäftigten das Web privat nutzen dürfen.“

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?

Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.

Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind jeweils Personen, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze.

Quelle: BITKOM

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