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Adblocking: YouTuber verliert gegen Axel Springer

Archivmeldung vom 09.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tobias Richter: gesteht seine Niederlage online ein (Foto: youtube.com)
Tobias Richter: gesteht seine Niederlage online ein (Foto: youtube.com)

Der YouTuber Tobias Richter stellt seinen Kampf gegen den Axel-Springer-Verlag ein. Richter hatte vergangenes Jahr auf seinem YouTube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Adblock-Sperre von Bild.de veröffentlicht. Nachdem Springer den Privatmann daraufhin abgemahnt hatte, klagte dieser den Verlag und startete eine Sammelaktion für Spenden zur Finanzierung des Prozesses.

Nachdem das Landgericht Hamburg Springers Argumentation zu wirksamen technischen Sperren und der Blockierung von "Javascripten" gefolgt ist, will Richter es dabei belassen und auf eine entsprechende Berufung verzichten. In einem Video stellte der Prozessverlierer zudem klar, "es nun darauf zu belassen und damit abzuschließen".

Richter hatte sich geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und versucht, diese für unrechtmäßig zu erklären, war damit aber gescheitert. Springer hatte dann seinerseits Klage eingereicht, um die Schadensersatzpflicht Richters feststellen zu lassen. Diese Klage wurde bereits Ende Dezember entschieden, die Urteilsbegründung liegt jetzt vor.

400 Euro aus eigener Tasche

Der Verlierer des Prozesses wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, Umgehungsanleitungen für die Adblocker-Blocker-Funktion mit dem Namen "Bildsmart" zu veröffentlichen - anderenfalls drohen für jeden Fall sechs Monate Ordnungshaft oder eine Geldstrafe von je 250.000 Euro.

Das Fremdgeld aus der Sammelaktion beläuft laut Richter auf 15.480,60 Euro. Die Prozesse in Berlin und Hamburg haben allerdings zusammen 15.878,33 Euro gekostet, wodurch sich ein Fehlbetrag von 397,64 Euro ergibt, den Richter nun aus eigener Tasche aufbringen muss.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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