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Der Staat hört immer öfter mit: Offizielle staatliche Abhörmaßnahmen seit 1995 fast verzwölffacht

Archivmeldung vom 24.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der staatliche Lauschangriff auf private Kommunikation via Telefon und Internet ist immer weiter auf dem Vormarsch. So hat sich die Zahl der offiziell genehmigten Überwachungsmaßnahmen in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2005 fast auf den zwölffachen Wert erhöht.

Das berichtet das Telekommunikationsmagazin "connect" in seiner aktuellen Ausgabe (8/2006). Besonderes Interesse haben bei den Behörden die neueren Kommunikationswege geweckt. Während die Überwachung stationärer Telefonanschlüsse in den vergangenen Jahren nur langsam anstieg, waren allein im Jahr 2005 fast 35.000 neue Anordnungen zum Abhören von Mobiltelefonen zu verzeichnen. Auch Internet-Anschlüsse geraten zunehmend in den Fokus der Ermittler: 92 überwachten Zugängen im Jahr 2004 stehen bereits 193 Anordnungen 2005 gegenüber.

Sobald die von der EU beschlossene so genannte Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt und damit hier zu Lande in Kraft ist, wird die Kommunikation laut "connect" vollkommen transparent. Unabhängig von einem möglichen Verdacht steht demnach künftig jeder Bürger unter Beobachtung, da die Verbindungsdaten jedes einzelnen innerhalb der EU geführten Telefonats für mindestens sechs und bis zu 24 Monate lang gespeichert werden sollen. Ebenso ist geplant, jede Internet-Verbindung samt IP-Adresse zu protokollieren.

Einen weiteren Einschnitt in die Bürgerrechte bedeutet das jüngst im Kabinett beschlossene so genannte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz", berichtet "connect". Im Kern geht es dabei um eine Ausweitung der geheimdienstlichen Befugnisse. Unter anderem sollen die Dienste in Zukunft auf Kontostamm-, Fahrzeug-, Autohalter-, Flugpassagier- und Telekommunikationsdaten zugreifen dürfen.

Quelle: Pressemitteilung connect

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