Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten IT/Computer Risiko Online-Banking: Beweislast liegt bei der Bank

Risiko Online-Banking: Beweislast liegt bei der Bank

Archivmeldung vom 09.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bankkunden, die trotz aller Vorsicht Opfer von Internet-Kriminellen geworden sind, müssen nicht für den Schaden aufkommen, schreibt das IT-Profimagazin iX [2] in seiner aktuellen Ausgabe.

Online-Banking ist neben Internet-Auktionen vermutlich die häufigste Art der Internet-Nutzung - und eine der riskantesten. Eindeutige Regeln, wer für Phishing und
ähnliche Angriffe rechtlich einzustehen hat, gibt es nicht. Dennoch trägt im Streitfall die Bank die Beweislast, ob sie effektive Maßnahmen zum Schutz vor Phishing-Attacken
ergriffen hat und ob sie ihre Kunden vor riskantem Verhalten gewarnt hat.

Wer gängige Warnungen beachtet, seine PINs und TANs nicht per E-Mail verschickt oder in Webformulare eingibt, Links nicht leichtfertig anklickt und auch bei
Unregelmäßigkeiten im Online-Banking sofort reagiert, dem kann man rechtlich kaum einen Strick daraus drehen, dass er sich durch raffinierte kriminelle Angriffe hat
täuschen lassen. Wenn beim Pharming durch Würmer oder Trojaner Host-Dateien manipuliert oder durch Keylogging Passwörter und TANs ausgespäht werden, müssen selbst erfahrene Online-Nutzer passen. Erst recht gilt dies bei aktiven Angriffen, zum Beispiel bei der gleichzeitigen Einmischung eines Dritten in die Transaktionsverbindungen zwischen Kunden und Bank, den so genannten
Man-in-the-middle-Angriffen.

"Ist ein Schaden durch einen Phishing- oder ähnlichen Angriff entstanden, trägt meist die Bank das Risiko. Den Kunden kann man nur dann in die Verantwortung nehmen,
wenn er klare Hinweise und Auffälligkeiten außer Acht gelassen hat", erläutert iX-Redakteurin Ute Roos. "Fahrlässig hingegen handeln Bankkunden, wenn sie offensichtliche Angriffe auf ihre Zugangsdaten nicht sofort der Bank anzeigen."

Quelle: Pressemitteilung Heise Medien Gruppe

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte flak in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige