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Experte: Google entscheidet im Zweifel für den Löschantrag

Archivmeldung vom 14.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Angesichts von über 70.000 Löschanträgen gemäß des vom Europäischen Gerichtshofes (EuGH) festgelegten Rechtes auf Vergessen im Google-Suchindex entscheidet Google offenbar im Zweifel für den Löschantrag. Diese Einschätzung äußerte der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke im Gespräch mit der "Welt am Sonntag".

"Wir hatten für unsere Mandanten 80 Löschanträge gestellt - darunter auch eher zweifelhaft begründete, bei denen ich nicht viel Hoffnung auf Erfolg hatte. Alle sind durchgekommen. Anscheinend entscheidet sich Google aktuell im Zweifel eher für den Löschantrag - sie löschen mehr, als sie müssten", so Solmecke.

Auch die "Welt am Sonntag" hatte testweise einen bewusst fehlerhaft begründeten Löschantrag gegen ein pressekritisches Blog gestellt - der Antrag wurde nach zweimonatiger Frist von Google positiv beschieden. Christian Solmecke hatte den Antrag überprüft und kam zu dem Ergebnis: "Wenn ein Jurist diesen Antrag nach den vom EuGH formulierten Abwägungskriterien geprüft hätte, dann hätte er abgelehnt werden sollen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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