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Bundesnetzagentur will Anbieter zu mehr Transparenz verpflichten

Archivmeldung vom 25.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —

Bundesnetzagentur will Anbieter zu mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen verpflichten. Ein entsprechender Rechtsverordnungsentwurf wurde am Dienstag veröffentlicht. Demnach müssen die Anbieter Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren.

Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten. Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese beispielsweise eigene Router nutzen können. "Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen. Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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