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Bitkom bezweifelt Umsetzung von Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter

Archivmeldung vom 11.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur und Demokratie gleichzeitig, sind unmöglich (Symbolbild)
Staatliche Zensur und Demokratie gleichzeitig, sind unmöglich (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der IT-Verband Bitkom bezweifelt, dass es der Bundesregierung gelingen wird, die neue EU-Urheberrechtsreform in Deutschland ohne die umstrittenen Uploadfilter umzusetzen.

Entsprechend kritisch sieht Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die Ankündigung von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), die Haftung von Online-Plattformen mittels Lizenzvereinbarungen zu vermeiden: "Es wird bei täglich mehr als 100 Millionen Uploads schlicht nicht möglich sein, auch nur einen relevanten Teil der urheberrechtlich geschützten Inhalte auf Plattformen zu lizenzieren", sagte Rohleder dem "Handelsblatt". Deutschland könne "weder Zwangslizenzmodelle noch sogenannte Schrankenregelungen im nationalen Alleingang umsetzen. Daran hätte man früher denken müssen", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer weiter.

Die Schrankenregelung besagt, dass ein Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers genutzt werden darf – die Nutzung davon jedoch vergütet werden muss. Daher könne es nur noch um eines gehen: "Notbremse ziehen, sich dem Beispiel Schwedens anschließen und nach den Europawahlen einen neuen Anlauf für eine zeitgemäße Regelung nehmen", sagte Rohleder. Ähnlich sieht es der Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Matthias Wahl. "Hätte die Union tatsächlich Regelungen vermeiden wollen, aus denen Uploadfilter resultieren, hätte sie der Urheberrechtsreform in dieser Fassung nicht zustimmen dürfen", sagte Wahl dem "Handelsblatt". So habe die "an sich überaus wichtige Urheberrechtsreform einen mehr als faden Beigeschmack". Wahl warnte zugleich davor, Uploadfilter durch "juristische Spitzfindigkeiten" in der nationalen Gesetzgebung zu verhindern. Dies verkenne die Gesetzmäßigkeiten eines digitalisierten Europas. Schließlich gelte für europaweit agierende Plattformbetreiber die Gesetzgebung des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz habe, so der BVDW-Präsident weiter. "Die deutsche Umsetzung der Richtlinie dürfte dadurch in ihrer Wirkung sehr überschaubar sein", sagte Wahl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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