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Erstklassige Software zu Secondhand-Preisen

Archivmeldung vom 05.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Egal ob bei Autos oder Elektrogeräten - wer gebraucht kauft, kann eine Menge sparen. Der Grund: Durch die tägliche Nutzung verlieren Secondhand-Produkte ständig an Wert. Anders bei Software-Lizenzen. Da hier keine "Abnutzung" statt- findet, bleibt das Produkt praktisch immer neuwertig.

Aus diesem Vorteil hat die Münchner usedSoft GmbH eine clevere Geschäftsidee entwickelt und bietet Firmen die Möglichkeit, gebrauchte Software-Lizenzen zu echten "Secondhand-Preisen" zu erstehen. Eine lohnende Alternative zum Neukauf, die immer mehr an Popularität gewinnt.

Aktuelle Softwareprodukte aus allen Anwendungsbereichen bestimmen das Angebot an gebrauchten Lizenzen, die aufgrund von Fusionen, Systemumstellungen oder Insolvenzen nicht mehr genutzt - und von usedSoft aufgekauft werden. Der Preis dieser Lizenzen beim
Wiederverkauf liegt dann bis zu 50 % unter dem Software-Neupreis - ein überzeugendes Argument. "Jedes Unternehmen ist drauf bedacht, Kosten zu sparen. Immer mehr Firmen entscheiden sich deshalb für die clevere Alternative, Softwarelizenzen gebraucht und somit erheblich günstiger einzukaufen", erläutert usedSoft-Geschäftsführer Peter
Schneider. So ist es nicht verwunderlich, dass seine Firma, seit ihrer Gründung im Dezember 2003, bereits 60 Großkunden gewinnen konnte und eine außergewöhnlich rasch steigende Nachfrage vermelden kann. Im Jahr 2005 will usedSoft seinen Umsatz verfünffachen.

Sicher ist sicher

Ein weiterer Grund für die geradezu explosionsartige Entwicklung dieses zukunftsträchtigen Marktes ist - neben den günstigen Preisen - die Rechtssicherheit beim Handel mit gebrauchten Lizenz-Rechten. Diese ist im so genannten "Erschöpfungsgrundsatz" eindeutig
definiert. Das zugrunde liegende BGH-Urteil vom Juli 2000 besagt, dass alles, was einmal gekauft wurde, jederzeit vom rechtmäßigen Eigentümer verkauft werden kann - so auch Software-Lizenzen. Zudem bleibt die Gewährleistung stets beim Hersteller. Zweitbesitzer haben also grundsätzlich das gleiche Recht auf Update-Belieferung, Wartung
und sonstige Serviceleistungen durch den Hersteller wie der ursprüngliche Käufer. usedSoft-Kunden wird der rechtmäßige Erwerb mit einem notariellen Testat bestätigt. Geschäftsführer Peter Schneider sieht darin einen der Hauptgründe für die Zufriedenheit der
usedSoft-Kunden: "Obwohl ein solches Testat bei der klaren Rechtslage eigentlich gar nicht nötig ist, möchten wir, dass jedes Unternehmen, das bei uns Lizenzen kauft, sich eines ordnungsgemäßen Erwerbs sicher sein kann."

Parallel zur Gruppe der Käufer wächst auch die Zahl der Unternehmen, die Interesse haben, ungenutzte Lizenzen an usedSoft zu verkaufen und so brachliegendes Kapital in Bar-Vermögen umzuwandeln. Schätzungen zufolge werden derzeit in Deutschland Lizenzen im Wert von mehreren Milliarden Euro nicht genutzt und binden Kapital, das
wesentlich sinnvoller investiert werden könnte.

Pressemitteilund usedSoft GmbH vom 05.07.2005

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