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UN: Websperre für Piraten verletzt Menschenrechte

Archivmeldung vom 07.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: flickr.com, Steve Jurvetson
Bild: flickr.com, Steve Jurvetson

Internetsperren gegen Online-Piraten verstoßen gegen die Menschenrechte. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Vereinten Nationen (UN), der die Gesetzgebung und aktuelle Pläne in einigen EU-Ländern als unverhältnismäßig beurteilt. Erst vor wenigen Wochen hatte Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy abermals dafür geworben, Wiederholungstäter nach der "Three Strikes"-Regelung zumindest zeitweise vom Netz zu trennen. Dabei wird der Zugang zum Internet etwa in Finnland längst als Grundrecht anerkannt. Länder wie Frankreich oder auch Großbritannien sollten ihre Haltung überdenken.

Eine "sehr extreme Position" im Kampf gegen Online-Piraterie hatten insbesondere die Franzosen von Beginn an bezogen, wie auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) http://www.gvu.de gegenüber pressetext verdeutlicht. Verbraucherschützer üben an der Regelung seit jeher heftige Kritik. Mit einer Websperre für Filesharer reagieren die Gesetzgeber laut dem UN-Bericht zur Meinungsfreiheit auch angesichts eines Verstoßes gegen Urheberrechte überzogen.

Kein Gefallen für Content-Industrie

Die Anpassung von Urheberrechten sollte keinen Gefallen an die Musik- und Filmindustrie darstellen. Überarbeitete Regeln müssen hingegen weiterhin mit den Rechten der Bürger übereinstimmen. Menschenrechte haben dabei Vorrang, so die Position der Vereinten Nationen. Dem UN-Experten Frank La Rue zufolge versuchen Staaten im Internet zunehmend, den freien Informationsfluss zu bremsen - gerade angesichts des Potenzials, Menschen online zu mobilisieren. Er fordert "so wenig Restriktionen wie möglich", wie die UN mitteilen.

Staaten unterbinden anhand von Filtermethoden und Technologien für Web-Blockaden nicht nur zunehmend den Zugang zu spezifischem Content im Internet, sondern teilweise sogar den Zugang zum Web als Ganzes. Eine derartige Vorgehensweise und Gesetzgebung ist jedoch zu widerrufen. So verstößt der Ausschluss aus dem Internet unabhängig von seiner Begründung - inklusive Urheberrechtsverletzungen - gegen Artikel 19 Absatz 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zitiert TorrentFreak aus dem UN-Bericht. Die Haltung Frankreichs und Großbritanniens ist den Vereinten Nationen zufolge "alarmierend".

Quelle: www.pressetext.com Manuel Haglmüller

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