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"Gefällt mir"-Button von Facebook rechtswidrig

Archivmeldung vom 25.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Alexander Klaus  / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Neben Schleswig-Holsteins oberstem Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert halten auch andere Datenschützer den "Gefällt mir"-Button in seiner jetzigen Form für rechtswidrig. Dies geht aus einem Beitrag des Branchenmagazins "Werben & Verkaufen" hervor.

Laut Magazin halten auch die Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen den "Gefällt mir"-Button für nicht rechtens. Sie kritisieren, dass über die damit verbundenen Erweiterungsmodule personenbezogene Daten zum Nutzerverhalten an Facebook weitergeleitet würden, ohne das dies den Nutzern ausreichend klar sei.

Auch die Datenschützer von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Hamburg halten das Thema für relevant, prüfen aber noch die Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, begrüße den Vorstoß. Die Debatte hatte vergangene Woche Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Weichert angestoßen, als er Webseitenbetreiber im Norden aufforderte, die "Gefällt mir"-Buttons bis Ende September von den Seiten zu entfernen und mit hohen Bußgeldern drohte.

Weiterhin streben die Datenschützer eine einheitliche Linie an - ein möglicher Gesprächstermin dafür wäre die Datenschutzkonferenz Ende September. Ein Sprecher von Facebook betonte weiterhin dass sich das Netzwerk an die datenschutzrechtlichen Standards der EU halte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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