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Handel mit gebrauchter Software: BGA begrüßt Urteils-Ankündigung des Bundesgerichtshofes

Archivmeldung vom 01.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. begrüßt die Ankündigung des Bundesgerichtshof, im Februar ein abschließendes Urteil zum Handel mit online in Verkehr gebrachter Software zu sprechen. Nach Ansicht des BGA darf die Zulässigkeit des Weiterverkaufs von gebrauchter Software nicht davon abhängen, ob das erstmalige Inverkehrbringen der Software auf CD gebrannt offline oder in digitalisierter Form per Download geschah.

Durch die Wahl der online Distribution darf der Hersteller nicht gleichzeitig über die Weiterveräußerbarkeit entscheiden dürfen. Da im B2B Bereich so gut wie keine Software mehr verkörpert auf einem Datenträger veräußert wird, wäre andernfalls der Gebrauchtmarkt für das Wirtschaftsgut Software so gut wie abgeschafft. Eine solche Privilegierung gegenüber anderen Wirtschaftsgütern wäre in keiner Weise gerechtfertigt. Auch die Softwarehersteller müssen sich einem Gebrauchtmarkt stellen. Nur der Wettbewerb mit dem Gebrauchtmarkt setzt die marktstarken Hersteller einem wirksamen Innovationsdruck aus. "Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof die wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Softwarehersteller beim Vertrieb ihrer Produkte ein für alle mal beendet. Das Gesetz sieht einen Erschöpfungsgrundsatz für Software vor und es muss auch in diesem Punkt mit der technischen Entwicklung Schritt halten, dafür muss der Bundesgerichtshof Sorge tragen", erklärte BGA-Präsident Anton F. Börner. "Jeder andere Hersteller muss sich ebenso dem Wettbewerb stellen, der durch den Gebrauchtmarkt entsteht. Es gibt unseres Erachtens keinen sachlichen Grund, warum einzig die Softwarehersteller den Vertrieb ihrer Produkte auch nach dem Erstkauf steuern können sollten." Zum Hintergrund: Nach der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit Oracle gegen usedSoft hat der Bundesgerichtshof gestern eine Urteilsverkündung für den 3. Februar 2011 angekündigt. Das oberste deutsche Gericht entscheidet darüber, ob usedSoft Oracle-Software auch dann weiterverkaufen darf, wenn diese online in Verkehr gebracht wurde.

Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.

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