Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten IT/Computer Händlern droht bei Ebay Gefahr

Händlern droht bei Ebay Gefahr

Archivmeldung vom 07.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Viele Powerseller machen aus Unachtsamkeit Fehler / Durch Sperrung des Accounts steht Existenz auf dem Spiel / Software ohne Altersfreigabe, markenrechtlichen Verstöße oder zu viele negativen Bewertungen können folgenreiche Sanktionen nach sich ziehen / Einstweilige Verfügung kann endgültige Sperrung verhindern

Mit rund einer halben Million Nutzern pro Monat ist das Internetauktionshaus Ebay auch für professionelle Anbieter zu einer beliebten Handelsplattform geworden. Allerdings
sind sich viele Händler, die ihr Geschäft ausschließlich über Ebay führen, über die damit verbundenen Risiken und Gefahren nicht bewusst. Darauf weist die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2005) hin. Gerade so genannte Powerseller, die eine Vielzahl von Angeboten gleichzeitig bei Ebay anbieten, machen
oft aus reiner Unachtsamkeit Fehler und setzen damit ihre Existenz auf das Spiel. Dies gilt beispielsweise beim Angebot von Software ohne Altersfreigabe, markenrechtlichen Verstößen oder bei zu vielen negativen Bewertungen. Auch wer seine Firmenadresse nach einem Umzug nicht auf Ebay aktualisiert, riskiert folgenreiche Sanktionen.

Der geringste Eingriff seitens Ebay ist das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten. Die nächste Stufe ist die Verwarnung des Ebay-Mitglieds. Eine Verwarnung sollte laut ComputerPartner durchaus ernst genommen werden, denn im Wiederholungsfall droht die endgültige und lebenslange Sperrung des Accounts und damit das Aus für den gewerblichen Online-Anbieter.

Ist dieser Fall eingetreten, erklärt Rechtsexperte Johannes Richard gegenüber ComputerPartner, sollte der Anbieter erst einmal mit Ebay in Kontakt treten, um die Angelegenheit zu klären. Führt dies nicht zum Erfolg, bleibt nur der gerichtliche Weg. Im Zuge einer so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht werden, dass Ebay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder freizugeben. Vorraussetzung ist, dass die Sperrung von Ebay unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich,
wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, also mit der Mitgliedsperrung eine Existenzbedrohung einhergeht. Ansonsten bleibt nur der normale Klageweg, der sich laut ComputerPartner lange hinziehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Handelszeitschrift ComputerPartner

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte april in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige