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Datensicherheit Noch immer kein gesetzeskonformer Staatstrojaner verfügbar

Archivmeldung vom 16.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Genter / pixelio.de
Bild: Martin Genter / pixelio.de

Die Sicherheitsbehörden haben anhaltende Schwierigkeiten, eine eigene gesetzeskonforme Software zur Überwachung von Computern zu entwickeln. Das ergibt sich nach einem Bericht der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) aus der Antwort des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, auf eine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Jan Korte.

Die intern wie extern ausgeschriebenen Stellen im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) des Bundeskriminalamtes sind demzufolge erst zu etwa zwei Dritteln besetzt. Erst danach kann die Entwicklung der entsprechenden Software beginnen. Derzeit seien sich zudem "Bund und Länder einig, bis auf Weiteres auf die Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnahmen zu verzichten", schreibt Fritsche. Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), "wird bis zur Fertigstellung der Eigenentwicklung seitens des Bundeskriminalamts eine kommerzielle Übergangslösung vorbereitet". Der Bund hatte sich entschlossen, eine eigene Software zu entwickeln, weil die bis dato verwendete Software der Firma DigiTask die Computer von Betroffenen weit intensiver ausspähte als zulässig und den Behörden überdies der Quellcode dieses Staatstrojaners nicht bekannt war. Korte sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" dazu: "Erst hat es extrem lange gedauert, bis der Innenminister überhaupt eingeräumt hat, dass der Staatstrojaner von DigiTask nicht tragbar ist. Dann wurde klar, dass eine Eigenentwicklung einige Jahre dauern würde. Statt von einer Peinlichkeit in die andere zu stolpern, sollte die Bundesregierung hier endlich einen Schlussstrich ziehen und sich bei der Verbrechensbekämpfung auf bürgerrechtlich unstrittige Ermittlungsmethoden konzentrieren. Das wäre ausnahmsweise mal eine mutige Entscheidung."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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