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.eu Domains: Erste Entscheidung eines nationalen Gerichts nach einem ADR-Verfahren

Archivmeldung vom 14.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im ersten abgeschlossenen nationalen Gerichtsverfahren zur .eu-Domainvergabe hat die Internetportal und Marketing GmbH eine gegen sie ergangene ADR-Entscheidung zu wertvollen generischen Domains, unter anderem wetter.eu und jobs.eu, mit Erfolg bekämpft. Das ADR-Schiedsgericht hatte zuvor auf Löschung der gegenständlichen Domains entschieden.

Das Landesgericht Salzburg hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Registrierung der Domainnamen arzt.eu, blumen.eu, wetter.eu, boxen.eu, charts.eu, fkk.eu, garten.eu, escort.eu, fax.eu, ferien.eu, haus.eu, liebe.eu, kino.eu, kredit.eu, moebel.eu, party.eu, segeln.eu, tennis.eu, u.a. rechtmäßig erfolgt ist und nicht gegen Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 verstößt.

Es hat weiters festgestellt, dass diese Registrierungen daher nicht zu annullieren und die genannten Domainnamen der Internetportal und Marketing GmbH nicht zu entziehen sind.

Damit wurde die Entscheidung des ADR-Schiedsgerichts durch das Landesgericht Salzburg außer Kraft gesetzt.

Dr. Thomas Höhne, Partner der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH, hat die Internetportal und Marketing GmbH im Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg vertreten. Das Urteil ist für ihn "das längst fällige schlechte Zeugnis, das sich einige ADR-Schiedsrichter durch ihre haltlosen Entscheidungen verdient haben".

DI Markus Köttl, Geschäftsführer der Internetportal und Marketing GmbH, freut sich über das Urteil. "Wir haben nun wiederum ein wenig mehr Rechtssicherheit in Bezug auf generische Domains und werden unsere Internetportale weiter ausbauen.

Quelle: Pressemitteilung Internetportal und Marketing GmbH

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