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EU: Extremismus ist in 60 Minuten zu löschen

Archivmeldung vom 13.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
EU-Flagge: Kampf gegen Extremismus.
EU-Flagge: Kampf gegen Extremismus.

Bild: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de

Die Europäische Kommission stellt heute, Mittwoch, einen Gesetzentwurf vor, der Google, Facebook, Twitter und andere große Internet-Unternehmen eine Stunde Zeit gibt, um extremistische Inhalte zu entfernen - ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

Sofortige Löschung als Ziel

Die Kommission hat zahlreiche soziale Netzwerke bereits im März dieses Jahres davor gewarnt, dass sie drei Monate Zeit hätten, um zu zeigen, dass sie extremistische Inhalte schnell beseitigen. Ansonsten würden neue Gesetze, die sie dazu zwingen, in Betracht gezogen. Diesen Schritt geht die Europäische Kommission nun.

Brüssel möchte, dass Inhalte, die zu extremistischen Straftaten aufstacheln oder befürworten, extremistische Gruppen zu fördern oder zu zeigen und derartige Handlungen zu unterstützen, innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch nationale Behörden aus dem Internet entfernt werden. Der Vorschlag, der von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament unterstützt werden muss, beinhaltet auch, dass Internetplattformen auch proaktive Maßnahmen ergreifen müssen - wie etwa die Entwicklung neuer Instrumente gegen Missbrauch und das Einführen einer menschlichen Prüfung von Inhalten.

Klarer Leitfaden für Provider

Service Provider müssen unter dem neuen Gesetz auch jährliche Transparenzberichte vorlegen, um ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Missbrauch darzulegen. Diejenigen, die systematisch extremistische Inhalte nicht entfernen, könnten Bußgelder von bis zu vier Prozent des jährlichen globalen Umsatzes hinnehmen müssen. Der Entwurf fordert zudem die nationalen Regierungen auf, extremistische Inhalte online zu ermitteln, Sanktionen zu verhängen und Berufungsverfahren einzuleiten.

Quelle: www.pressetext.com/Sabrina Manzey

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