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Teil-Einigung bei Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

Archivmeldung vom 21.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorsten Freyer  / pixelio.de
Bild: Thorsten Freyer / pixelio.de

Der Hightech-Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag bezieht sich nach Angaben des Verbands rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012.

Bitkom-Mitgliedsfirmen zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von acht Cent pro Stück. Der Tarif liegt sonst bei zehn Cent pro Stück.

Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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