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BKA nutzt Online-Durchsuchung nicht

Archivmeldung vom 25.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: tommyS  / PIXELIO'
Bild: tommyS / PIXELIO'

Das Bundeskriminalamt hat seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 noch keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegt.

In dem Brief von Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) vom 20. Mai heißt es weiter, dass das Bundeskriminalamt bislang knapp 700.000 Euro in die umstrittene Maßnahme investiert habe. So habe das BKA bis heute 101.582 Euro für die Bereitstellung der technischen Mittel und 581.000 Euro an Personalkosten ausgegeben.

Für den Linken-Innenpolitiker Jan Korte belegen die Zahlen, dass die Online-Durchsuchung "völlig überflüssig" sei. "Die Bundesregierung sollte endlich zu einer seriöse Innenpolitik zurückfinden und die Online-Durchsuchung schnellsmöglich wieder aus dem BKA-Gesetz streichen", sagte Korte dem Tagesspiegel. Die Bundesregierung rechtfertigt das Festhalten an der Online-Durchsuchung jedoch damit, dass es sich dabei um eine "ultima ration"-Maßnahme handele, die "nur in Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen solle. Die Tatsache, dass sich eine solcher Einsatzfall bislang nicht ergeben habe, ändere nichts daran, dass eine solche Maßnahme im Einzelfall erforderlich werden könne, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. 

Quelle: Der Tagesspiegel

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