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Informatiker fordern uneingeschränkte, starke Verschlüsselung für Jedermann

Archivmeldung vom 06.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Um Nachrichten im Internet entschlüsseln zu können, fordert Innenminister de Maiziere derzeit zusammen mit ausländischen Kollegen, den Strafverfolgungsbehörden geheime Schlüssel der Internet-Nutzer zugänglich zu machen - durch Hinterlegung bei einer Stelle, die im Zweifel ohne Wissen der Nutzer den Zugriff ermöglicht. Die Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hält diese Forderung für im Grundsatz verfehlt, weil sie die Sicherheit der Internetkommunikation massiv gefährdet.

„Das große Risiko der Schlüsselhinterlegung liegt darin, dass sich Dritte (fremde Nachrichtendienste, spionierende Unternehmen, die organisierte Kriminalität etc.) unberechtigt Zugriff auf die zentral hinterlegten Schlüssel verschaffen und damit bundesweit jegliche elektronische Kommunikation entschlüsseln und mitlesen“, sagte Arbeitskreissprecher Hartmut Pohl. Jegliche Beschränkung der Verschlüsselung inklusive einer staatlichen Schlüsselverwaltung fördere also den Verlust von Vertraulichkeit. Jeder Bürger und jedes Unternehmen müsse aber uneingeschränkt vertraulich und integer digital kommunizieren können.

In einer Welt der vernetzten Internetkommunikation ist eine wirksame Datenverschlüsselung daher der einzige technisch effektive Mechanismus zum Schutz der Kommunikation für Unternehmen (vor allem gegen Wirtschaftsspionage und -sabotage) und Private (gegen Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten). Die staatliche Förderung effektiver Verschlüsselungsmechanismen ist deshalb nach Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention für alle staatlichen Stellen eine zwingende verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Genau aus diesen Gründen hat sich bereits vor mehr als 15 Jahren die damalige Bundesregierung – ebenso wie die USA und Frankreich – gegen die Hinterlegung von Schlüsseln entschieden.

Der Arbeitskreis fordere daher:

  • 1. Die Entwicklung wirksamer und insbesondere benutzerfreundlicher starker Verschlüsselungssoftware für Unternehmen und Private. Dies muss ohne jede Schwächung der Algorithmen oder gar Schlüsselhinterlegung erfolgen.
  • 2. Die Entwicklung intelligenter Auswertungssoftware, die im Nachhinein die Auswertung der bereits vorhandenen, sehr großen Datenmengen wirksam unterstützt.

Quelle: Gesellschaft für Informatik e.V. (idw)

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