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AVM weist Gigaset-Klage entschieden zurück

Archivmeldung vom 24.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
AVM-Logo
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Die Gigaset Communications GmbH hat eine Klage gegen den Berliner Kommunikationsspezialisten AVM eingereicht. Gigaset begründet dies mit einer Patentverletzung innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP. Mit der Klage will Gigaset untersagen, herstellerspezifische Protokolle mittels DECT auszuführen. Mit solchen Protokollen, die Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.

Gigaset übersieht dabei laut AVM anscheinend, dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht. AVM weist daher den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen.

Quelle: AVM GmbH (ots)

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