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NetzDG: Bisher 558 Beschwerden über mangelhafte Löschungen

Archivmeldung vom 27.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Fast sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) haben sich viel weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis zum 23. Juli 2018 sind beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular 558 Meldungen eingegangen, erklärte die Behörde auf Anfrage des "Handelsblatts".

Der Gesetzgeber war nach Angaben einer Sprecherin des Bundesamtes von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Zu möglichen Ursachen für die geringere Anzahl an eingegangenen Meldungen sagte das BfJ lediglich, dass der Gesetzgeber bei seiner Schätzung davon ausgegangen sei, "dass diese Meldungen zum großen Teil unbegründet sein würden". Dies habe sich aber nicht bestätigt, fügte die Sprecherin hinzu. Vielmehr sei festzustellen, dass entgegen der Annahme des Gesetzgebers die Meldungen "fast durchweg" begründet seien und rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG betreffen.

Nähere Anhaltspunkte könnten sich aus den Berichten der sozialen Netzwerke beziehungsweise der künftigen Evaluierung des Gesetzes ergeben. Die Plattformbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, halbjährlich in einem öffentlich zugänglichen Bericht Auskunft darüber geben, wie sie mit Nutzer-Beschwerden verfahren sind. Facebook, Twitter und Googles Videoplattform YouTube wollen an diesem Freitag ihre ersten Berichte veröffentlichen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit dem 1. Januar.

Das Gesetz setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Bitkom zieht ernüchternde Bilanz

Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG. Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt. Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Die jetzt vorgelegten Berichte dokumentieren das Versagen des Rechtsstaats in der digitalen Welt. Schwerstkriminalität wie Kinderpornographie und terroristische Inhalte entfernen die großen Netzwerke erfolgreich von ihren Plattformen. Dafür hätte es den tiefen Grundrechtseingriff durch das NetzDG nicht gebraucht. Die Beantwortung schwieriger juristischer Fragen aber – z.B. an der Grenze von freier Meinungsäußerung, Satire und Straftaten – sollte der Staat nicht an Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen delegieren. Mit dem NetzDG hat der Staat seine Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben. Eine eigene Antwort auf Kriminalität im Web bleibt er weiterhin schuldig. Das NetzDG ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und schadet mehr als es nutzt. Die Ankündigung der Regierungskoalition, das NetzDG demnächst zu verbessern, greift zu kurz. Das völlig verkorkste NetzDG gehört abgeschafft.“

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Bitkom

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