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Design vs. Datenschutz: Bizarrer Streit um deutsche Apple Stores

Archivmeldung vom 04.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo von Apple
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Der IT-Riese Apple liefert sich derzeit einen bizarren Streit mit deutschen Datenschützern um ein Hinweisschild zur Videoüberwachung in Apple Stores. Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat nach Informationen des Radioprogramms NDR Info bereits mehrfach moniert, dass das Unternehmen in seinem Vorzeigeladen am Hamburger Jungfernstieg die umfangreiche Kameraüberwachung nicht ausreichend kennzeichne. Der US-Konzern habe nach Angaben von Caspar zwar mehrmals nachgebessert, die Vorgaben der Datenschützer bis heute jedoch nicht erfüllt. Apple habe sein Vorgehen mit weltweiten Design-Vorgaben des Konzerns begründet. Auch den Landesdatenschützern in Hessen und Bayern liegen Beschwerden zur mangelnden Kennzeichnung der Videoüberwachung vor, die Apples Stores in Frankfurt und München betreffen.

Hamburgs Landesdatenschutzbeauftragter Caspar hatte das Unternehmen im Herbst 2011 das erste Mal aufgefordert, am Eingang des neu eröffneten Hamburger Apple Stores einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die im Laden versteckt installierten zahlreichen Videokameras anzubringen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt "geeignete Maßnahmen" vor, um eine solche Beobachtung erkennbar zu machen. "Man hat dann zunächst Schilder auf die Tische gestellt, die auf die Überwachung hinweisen", sagte Caspar. "Aber das ist natürlich zu kurz gegriffen, weil die Kunden es vorab sehen müssen und nicht erst, wenn sie im Laden sind." Als die Datenschützer nachhakten, habe Apple zwar nachgebessert, "indem rechts unten neben der Eingangstür, etwa in Kniehöhe, ein Schild angebracht wurde, das man jedoch suchen muss, um es zu finden." Caspar mahnte das Unternehmen erneut - bislang aber ohne Erfolg. Die Gründe, warum Apple sich so schwer tue mit dem Schild, "liegen wohl im Design dieser Apple Stores, deren Front ja aus Glas ist und möglichst ungehinderte Transparenz signalisieren soll", sagte Hamburgs Landesdatenschutzbeauftragter.

Obwohl die Datenschützer anderer Ansicht sind, glaubt man bei Apple, den deutschen Gesetzen inzwischen zu genügen: "Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen", so ein Sprecher der Münchner Deutschland-Zentrale. Die Frage, ob das Problem mit dem Schild mit den rigiden Design-Vorgaben von Apple zusammenhänge, wollte der Sprecher ausdrücklich nicht kommentieren.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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