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Datenschutzbeauftragter warnt vor Überwachung per Handy

Archivmeldung vom 18.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Moderne Handys können nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar die Privatsphäre der Nutzer massiv verletzen. "Jeder, der ein Smartphone mit sich herumträgt und die Ortungsfunktion aktiviert, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Information gespeichert, übermittelt und gegebenenfalls mit anderen Informationen zusammengeführt wird", sagte Schaar dem Tagesspiegel vor dem Google-Gipfel am Montag bei Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

"Jeder Schritt kann nachvollzogen werden", warnte Schaar. "Freunde und Bekannte können herausbekommen, wo man ist, natürlich auch der Ehepartner oder der Arbeitgeber." Das Problem stelle sich aber nicht nur bei Smartphones: "Jeder, der ein Handy mit sich führt, kann geortet werden. Und die Ortung ist besonders genau, wenn das Handy die Möglichkeit hat, GPS-Satelliten anzupeilen. Dasselbe gilt für alle Geräte mit W-Lan-Schnittstellen."

Schaar fordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der die heimliche Ortung durch Dritte verbietet. Das müsse auch technisch sichergestellt werden. "Eine Ortung darf nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Bürgers erfolgen, nur für ganz bestimmte Dienste, für eine befristete Zeit und mit ganz klaren Verwendungsgrenzen", sagte Schaar.

Angestoßen durch die Debatte über den umstrittenen Dienst Google Street View veranstaltet der Innenminister am Montag einen Gipfel zum Umgang mit Geodaten. Eingeladen sind unter anderem Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Telekom-Chef René Obermann sowie Datenschützer und Vertreter von Google, Apple und Microsoft. 

Quelle: Der Tagesspiegel

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