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Umweltbundesamt will Pflicht für austauschbare Akkus

Archivmeldung vom 25.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: olga meier-sander / pixelio.de
Bild: olga meier-sander / pixelio.de

Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, fordert die EU auf, Hersteller von Smartphones und anderer mobiler Elektronik-Geräte zum Einbau leicht austauschbarer Akkus zu verpflichten. Damit solle die Nutzungsdauer der Geräte verlängert und das Elektroschrott-Aufkommen verringert werden, sagte Krautzberger in einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau". Ökologische Kriterien müssten in der Produktentwicklung stärker verankert werden.

Im Fall der Smartphones könne die EU tätig werden und austauschbare Akkus für Produkte mit häufigem Ladebedarf über die "Öko-Design-Richtlinie" vorschreiben. Während früher Handys standardmäßig mit Wechselakkus ausgerüstet wurden, ist bei Smartphones, Tablets und anderen Geräten heute der fest eingebaute Akku Standard. Ein Austausch beim Hersteller oder in Fachwerkstätten ist teuer, weswegen Kunden oft zum einem Neugerät greifen.

Die Ausstattung der Haushalte mit großen Haushaltsgeräten und elektronischen Produkten wie Handys, Laptops, Tablets, und Digicams ist in den letzten Jahren stark angestiegen, zeigt eine UBA-Auswertung von Daten des statistischen Bundesamtes. Hinzu kommt, dass die Nutzungsdauer bei wichtigen Produktgruppen sinkt. Fernsehgeräte wurden laut UBA früher in der Regel zehn bis zwölf Jahre genutzt, bis sie zu einem Zweitnutzer kamen oder in den Elektroschrott wanderten.

Heute sind die ersetzten Geräte im Schnitt nur gut fünfeinhalb Jahre alt. Bei der "weißen Ware" sank die Erstnutzungsdauer binnen eines Jahrzehnts von 14 auf 13 Jahre, und der Anteil der Geräte, die aufgrund eines Defekts schon innerhalb von fünf Jahren ausgemustert wurden, stieg stark an - von 3,5 auf 8,3 Prozent. Das UBA hält es für notwendig, die Hersteller zu einer "verlässlichen Mindestlebensdauer" für ihre Geräte zu verpflichten, in der normalerweise keine Reparatur notwendig wird.

Das sei nicht nur für den Umwelt- und Ressourcenschutz wichtig, sondern auch für den Verbraucherschutz, sagte Krautzberger. Zudem müsse das Reparieren "wieder salonfähig gemachen werden". "Repair Cafes" und auch die klassischen Reparaturbetriebe sollten unterstützt werden. Sie müssten zum Beispiel leichter an reparaturfähige Altprodukte herankommen. Ebenso wichtig sei die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, vor allem für freie Werkstätten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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