Bayerischer Datenschützer warnt vor Online-Durchsuchung "Bundestrojaner könnte richtig teuer werden"
Archivmeldung vom 05.04.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Bundestrojaner sorgt mittlerweile für ähnliches Aufsehen wie das Holzpferd, mit dem die Griechen dereinst die Trojaner hinters Licht führten. Allerdings fehlt den Verbalschlachten um die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs bisweilen das Überraschungsmoment des mythischen Vorbilds.
Nun aber belebt der bayerische Datenschutz-Beauftragte Karl
Michael Betzl die festgefahrene Debatte mit neuen Argumenten: In 
einem Interview mit CHIP, dem Magazin für digitale Technik, warnt 
Betzl vor schwerwiegenden finanziellen Folgen des Bundestrojaners. 
Die Forderung deutscher Sicherheitsbehörden, Privatcomputer mit Hilfe einer Spionage-Software ausspähen zu dürfen, ist datenschutzrechtlich äußerst umstritten. Doch Betzl befürchtet auch handfeste wirtschaftliche Probleme: "Die Spyware könnte das EDV-System eines Unternehmens beschädigen, Geschäftsgeheimnisse könnten in die falschen Hände geraten." Dann, so der Landesbeauftragte, drohten Schadensersatzklagen.
Bayerns oberster Datenschützer hält die nationale Sichtweise der 
Befürworter einer Online-Durchsuchung für unzureichend: "Ein einmal 
freigesetzter Trojaner hält sich nicht an Landesgrenzen. Er könnte 
auch in Südafrika oder New York seine schädliche Wirkung entfalten 
oder einem Trittbrettfahrer den Eintritt ermöglichen." Mit 
möglicherweise fatalen Folgen, so Betzl im CHIP-Interview: "Dann 
haben Sie nach der dortigen Rechtsordnung eine Klage am Hals. Das 
könnte richtig teuer werden." 
 Betzl übt in dem Artikel auch grundsätzliche Kritik an den immer 
weiter gehenden Überwachungsmaßnahmen im Namen der Terror-Abwehr: 
"Inzwischen hat sich das alles verselbstständigt, der 
Antiterror-Schutz ist nur noch Lippenbekenntnis." 
Quelle: Pressemitteilung CHIP

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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