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Damit auch Nutzer über ihre Daten verfügen: „Data Act“ der EU

Archivmeldung vom 23.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Chip (Symbolbild)
Chip (Symbolbild)

Bild: CC0 / PublicDomainPictures / Pixabay

Der Kunde ist König. Dieser Satz galt bislang nicht, wenn es um Datenerfassung durch Alexa, Autos, Industrieroboter & Co. ging. Mit dem „Data Act“-Gesetz der EU soll der Nutzer Anspruch auf die gesamten erhobenen Daten haben und diese auch an Dritte weiterleiten dürfen. Details dazu hat die Tageszeitung „Handelsblatt“ am Mittwoch veröffentlicht.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Bislang wandern die Daten smarter Gerätschaften an die Hersteller der Geräte und werden von diesen eigenen Angaben zufolge genutzt, um ihre Dienste zu optimieren. Das gilt für smarte Assistenten wie für neue Autos. Allerdings sind diese Daten gerade den Personen, bei denen sie anfallen, gar nicht bekannt. Und inwieweit sie die Grenzen der Privatsphäre überstrapazieren, ist nicht so leicht einzuschätzen.

Dasselbe Problem tut sich auch für die Industrie auf, wenn etwa Daten aus der Produktion an die Hersteller der Maschinen fließen. Diesen Fall macht das „Handelsblatt“ stark, denn eine „smarte Fabrik“ mit Robotern und Sensoren könnte auf diesem Wege nicht einfach nur Roboterarme verbessern, sondern auch Geschäftsgeheimnisse stehlen.

Für mehr Daten-Klarheit

In beiden Fällen dürfte ein neues EU-Gesetz für mehr Klarheit sorgen, das die Besitzverhältnisse an den Daten regelt. Während zuvor die anfallenden Daten nur den Herstellern zugängig waren, erhalten mit dem Gesetz Nutzer den vollen Zugriff auf ihre Daten. Im Wesentlichen regeln das laut „Handelsblatt“ vier Punkte:

  • Produkte müssen so entwickelt werden, dass die während der Nutzung anfallenden Daten dem Nutzer zugänglich seien.
  • Der Dateninhaber muss die Daten dem Nutzer auf Anfrage so schnell wie möglich zur Verfügung stellen.
  • Der Nutzer darf eine Weitergabe der Daten an einen Dritten verlangen.
  • Der Dritte darf die Daten nur für die Zwecke nutzen, für die er sie erhalten hat.

Laut „Handelsblatt“ hat das Gesetz besondere Relevanz für vernetzte Autos. Hier werden laufend viele Daten erhoben, die in die Produktverbesserung fließen und dem Kunden kaum bekannt sind. Durch das Gesetz kann der Kunde diese nicht nur einsehen, sondern auch zum Beispiel an eine freie Werkstatt senden.

Für mehr Nutzer-Macht im digitalen Zuhause

Auch ins „Smart Home“ greift das Gesetz ein, wo Haushaltsgegenstände wie Kühlschränke oder Waschmaschinen bereits Fehlerberichte an Hersteller senden. Der Nutzer könnte dieselben Daten nutzen, um die Geräte zu reparieren oder Techniker zu beauftragen. Zudem könnte er entscheiden, ob ihm die Datenerfassung gewisser Geräte in seinem digitalisierten Zuhause zu weit gehen. Und wenn: Er könnte sie durch weniger datenintensive ersetzen oder durch solche, die gar keine Daten senden.

Alexa, Siri und andere Helfershelfer sind natürlich auch da. Durch den „Data Act“ wird der Nutzer erfahren können, in welchem Ausmaß sie wirklich zuhören und was sie alles weiterleiten. Denn dass sie nur zuhören, wenn man ein Stichwort sagt, ist schon seit Längerem mit größeren Zweifeln behaftet.

Den Datenfluss zu den Herstellern werden also Nutzer nicht einfach so stoppen können. Aber es wird sichtbar, was die Geräte erfassen. Und der Nutzer wird die Daten freier verwenden können, indem er etwa Auto-Daten an eine selbstgewählte KfZ-Werkstatt weiterleitet oder gewisse Wartungsarbeiten an Haushaltsgeräten selber durchführt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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