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5G-Netz: Kantone und Gemeinden verzögern den Ausbau

Archivmeldung vom 02.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
5G-Mast: Spott verstärkt Verschwörungstheorien.
5G-Mast: Spott verstärkt Verschwörungstheorien.

Bild: pixabay.com, ADMC

Ein Baugesuch für Mobilfunkanlagen in der Schweiz einzureichen ist nicht einfach – oftmals muss man Jahre warten, bevor es angenommen wird. Verzögerungen des Plans verursachen beispielsweise Einsprachen. Stecken hinter den langen Wartezeiten aber vielleicht auch die Unwilligkeit, solche Gesuche schnellstmöglich zu bearbeiten? Hier berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Vor zwei Jahren tritt der damalige Präsident der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom), Stephan Netzle, vor die Medien. Er kündigte an, dass alle drei großen Schweizer Mobilfunkanbieter – Swisscom, Salt und Sunrise – genügend Frequenzen gesichert hätten, um konkurrenzfähiges 5G-Netz anbieten zu können. Subventioniert wurde dies vom Bund mit einer Rechnung von insgesamt 380 Millionen Franken (352 Mio. Euro), schreibt die Schweizerische Zeitschrift „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ).

Daraufhin breitete sich international und gerade in Nachbarländern eine Welle von Lob und Begeisterung aus. Die Schweiz wurde kurzzeitig zum 5G-Vorbild. Der Start sei dem Land durchaus gelungen, zitiert die NZZ Netzle, welcher mittlerweile aufgrund einer Amtszeitbeschränkung aus dem Comcom-Präsidium austreten musste. Doch nun sei die Schweiz aus „dem Tritt geraten“.

„Echtes“ 5G?

Dabei sehen die Zahlen auf den ersten Blick nicht trübe aus: Bereits 4800 Mobilfunkanalagen nutzen die 5G-Technologie bereits. Nach Angaben von Sunrise und Swisscom decken sie bereits 90 Prozent der Bevölkerung ab. Auch Salt bietet seit August 5G-Netz an. Doch problematisch wird es, wenn man die 5G-Infrastruktur der Schweiz näher betrachtet: Bisher werde nur eine sogenannte „Light-Version“ des 5G-Netzes genutzt, welche zum herkömmlichen 4G (auch LTE genannt) fast keinen spürbaren Unterschied ausmacht. Es werden mit dieser Version auch keine Höchstgeschwindigkeiten erreicht, wie es bei 5G vorgesehen ist.

Einen Vorteil habe diese 5G-Version jedoch vor allem in Bezug auf die Anbieter: So reiche laut Angaben der NZZ zum Teil ein einfaches Software-Update aus, um die aktuellen Anlagen auf das 5G-Stadard zu bringen. Demensprechend benötigen die Mobilfunkanbieter auch keine Baubewilligungen. Und trotzdem erreichen sie den Effekt: Das 5G-Zeichen wird auf dem Smartphonebildschirm angezeigt.

Unbehagen des Volkes ist groß

Um eine „echte“ Aktualisierung für „echtes“ 5G zu bewirken, benötigt es eine handwerkliche Veränderung. Dagegen jedoch stellen sich viele Menschen. So sammeln schweizweit bereits fünf Komitees Unterschriften für eine Volksinitiative gegen 5G. Die Verunsicherung der Bevölkerung gegenüber dem neuen Netzstandard ist groß – auch wenn bisher keine wissenschaftlich nachweislichen Folgen festgestellt werden konnten.

Auch Kantone und Gemeinden reagieren auf das Unbehagen des Volkes: So gebe es zu einer Verschärfung der Baubewilligungspraxis auch eine deutliche Vernachlässigung der Gesuche. Gewisse Behörden hätten zum Teil sogar aufgegeben Gesuche zu erteilen. Laut Berichten des Bundes und des Telekombranche wären 1000 Gesuche unbearbeitet oder nicht genügend bearbeitet worden.

Solche Praxen seien laut NZZ jedoch rechtswidrig, da für 5G-Antennen eine Bewilligungspflicht besteht. Im Mai 2019 erinnert das Bundesamt für Umwelt die Kantone explizit daran, dass Schutz der Bevölkerung des Mobilfunkstrahlung der Kompetenz des Bundes unterliegt:

„Gemäss der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist der Bund zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung.“

Eine enorme Wirkung hatte diese Aussage nicht: Im Oktober 2019 wurden nur 30 Prozent der bis dato eingereichte Gesuche bewilligt. Etwa 30 Prozent Gesuche stießen auf Einsprachen. Die restlichen 40 Prozent wurden bisher noch nicht bearbeitet (Stand Juni 2020).

Wie reagierte der Bund darauf?

Die Verzögerung habe in vielen Bereichen Entrüstung ausgelöst. Vielen stelle sich die Fragen, weswegen der Bund – und die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga – die Kantone nicht zurechtweist. Stephan Netzle habe im vergangenen Spätsommer den Bundesräten im Namen der Comcom einen Brief geschickt, in dem er sich besorgt zeigt. Nun zeigt die Regierung einen größeren Willen dazu auf, den Ausbau der Telekommunikationsnetze zu deblockieren und weiterzuführen.

So schlug Sommaruga den Anbietern vor, dass sie von ihrer Forderungen nach einem gelockerten Strahlenschutz abrücken und sie somit versucht die Kantone zu deblockieren. Nun übt die Bundesrätin Druck auf diese aus, um die Bearbeitung der Gesuche voranzutreiben, so die NZZ. Tatsächlich warten die Anbieter auf die sogenannten Vollzugshilfen, welche abklären sollen, ob Die Mobilfunkanbieter die 5G-Antennen überhaupt anbringen dürfen. Dies wiederum hängt von der Stärke der Strahlung der Antennen ab. Sobald jedoch die Vollzugshilfen da seien, gebe es keine Ausreden mehr, um Gesuche weiterhin zu ignorieren oder abzulehnen. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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