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Online TV Rekorder Position durch Präzedenzurteil des US-Berufungsgerichts gestärkt

Archivmeldung vom 08.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das US-Berufungsgericht für den US-Bundesgerichtsbezirk New York hat dem US-Kabelfernsehanbieter Cablevision am 5. August 2008 grünes Licht für einen zentralen Aufzeichnungsdienst von Fernsehsendungen übers Internet gegeben.

Der Court of Appeals for the Second Circuit stellte am vergangenen Montag in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Kabelnetzbetreiber und Filmstudios sowie Fernsehanstalten klar, dass der geplante Online-TV-Recorder "nicht direkt die exklusiven Rechte der Kläger zur Reproduzierung und öffentlichen Darbietung ihrer Copyright-geschützten Werke verletzen würde". Ein Bezirksgericht in Manhattan war zunächst im März 2007 zur entgegen gesetzten Auffassung gekommen. Das Berufungsgericht verwies den Fall nun wieder zurück an die niedrigere Instanz und stärkte die Position von Cablevision.

Quelle: shift TV



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