Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten IT/Computer Politik und Datenschützer nehmen Adresshandel ins Visier

Politik und Datenschützer nehmen Adresshandel ins Visier

Archivmeldung vom 16.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Politiker und Datenschützer haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Datenhandels einer Post-Tochterfirma. Das berichtet das "Handelsblatt". Entscheidend für den Datenschutz sei, ob die mithilfe spezieller Algorithmen aufgearbeiteten, kostenpflichtigen Datenpakete zu Wahlkampfzwecken von Parteien auf eine einzelne Person rückführbar sind.

"Beim Zusammenführen von Adressdaten mit anderen Informationen handelt es sich ohne Zweifel auch um personenbezogene Daten und diese unterfallen dem Datenschutz", sagte der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht, der Zeitung. Zwar sei Datennutzung für das Direktmarketing zugelassen. "Allerdings umfasst dies nicht umfassende Informationen zu den angeschriebenen Personen", gab Albrecht zu bedenken. "Sobald diese verknüpft werden, ist die gesamte Datenverarbeitung kein Direktmarketing mehr, sondern ein individuelles Profiling, das der Zustimmung der Betroffenen bedarf." Die Aufsichtsbehörden müssten daher die "Grenze zwischen anonymisierten aggregierten Statistiken und individualisierten Profilen genau überprüfen".

Bei der Nutzung anonymisierter Gruppenanalysen sollte die Politik außerdem, "auch abseits des Datenschutzes über die Grenzen ihres Einsatzes diskutieren". Schon jetzt werde offenbar, dass durch die Digitalisierung aller Lebensbereiche Diskriminierung und Manipulation für viele Menschen zum Alltag werde. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block prüft derzeit, ob der Adresshandel der Post-Tochter im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht. Sie wies auf die Risiken solcher Dienstleistungen hin. "Unternehmen, die aus dem Handel mit anonymen Daten ein Geschäftsmodell machen, müssen wissen, dass Anonymität in Zeiten von Big Data leicht zur Illusion werden kann", sagte Block der Zeitung.

"Die Anonymität des Einzelnen ist durch immer leistungsfähigere Rechner und durch den immer einfacher werdenden Zugriff auf Informationen schnell aufgehoben." Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, glaubt, dass in diesem Bereich "gesetzgeberisch nachgeschärft" werden muss. "Zum Schutz vor Manipulation sollten nur solche Systeme zum Einsatz kommen dürfen, die von unabhängigen Instanzen geprüft wurden, also eine Art Check von Algorithmen und Datensammlungen", sagte Hansen dem "Handelsblatt". Daneben hält sie eine gesetzliche Transparenzpflicht für geboten. "Gegenüber allen Interessierten und in jedem Fall gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden oder Verbraucherschützern ist offenzulegen, wie bestimmte Nachrichten oder die Reihenfolge von Informationen zustande kommen, auf welcher Basis Hausbesuche erfolgen und ob und welche Algorithmen oder Datensammlungen dafür verwendet werden", sagte die Expertin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte fettig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige