Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare Provokante Nehammer-Polizisten erwiesen Staat keinen guten Dienst

Provokante Nehammer-Polizisten erwiesen Staat keinen guten Dienst

Archivmeldung vom 20.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Kurt Guggenbichler schrieb den folgenden Kommentar: "In den letzten Wochen und Monaten haben übereifrige Polizisten allerorts versucht, österreichische Bürger in ihren Grundrechten zu beschneiden. Zu diesen Grundrechten gehört auch das Demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen, die vielen Österreichern als überzogen und ungerechtfertigt erscheinen, weshalb sie auf die Straße gingen um ihren Unmut darüber kundzutun."

Guggenbichler weiter: "Vielerorts agierten die Gesetzeshüter, die über den Ablauf dieser Kundgebungen wachten, rechtskonform, aber leider nicht überall und auch nicht in allen Fällen wie diverse Beispiele zeigen. Demonstranten, die meist nur friedlich spazieren gingen und vielleicht auch Parolen skandierten, wurden von den Polizeibeamten oft provoziert. Dazu gehörte meist die Aufforderung zur Ausweisleistung, die gern dazu genutzt wurde, um einen Vorfall – beispielsweise Widerstand gegen die Staatsgewalt – auszulösen, damit eingeschritten werden kann. Auch die Verhängung von Strafen wegen Nichttragens einer Maske oder wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes waren ein gern angewandtes Mittel.

Dem Staat haben die Beamten damit aber keinen guten Dienst erwiesen. Viele der Demonstranten ließen sich das Verhalten der Polizei nicht gefallen. Sie zogen gegen deren Anschuldigungen bzw. die verhängten Bußgelder vor Gericht. Damit aber haben die ohnehin schon permanent überlasteten Gerichte wenig Freude, weil sie sich nun auch noch mit Bagatelldelikten befassen mussten.

Dass die meisten Verhandlungen zugunsten der Beschwerdeführer entschieden wurden, lag jedoch am unwiderlegbaren Beweismaterial, welches meist Videoaufnahmen von den Amtshandlungen waren. Die Gesetzeshüter machten bei diesen Prozessen allesamt keine gute Figur und rückten damit auch ihre korrekten Kollegen in der Öffentlichkeit in ein schiefes Licht. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie solche Prozesse in früheren Jahren vor Gericht entschieden worden wären. Damals zählten nur die Aussagen der Polizeibeamten, die keine Videobeweise zu fürchten hatten. Es gab damals aber auch noch keine Innenminister, die gegen Demonstranten Stimmung machten."

Quelle: Wochenblick von Kurt Guggenbichler

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte grobes in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige