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Gutachten: Gebuchte Pauschalreisen kostenlos stornierbar

Archivmeldung vom 04.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Nach Auffassung von Verbraucherschützern können Kunden von allen gebuchten Pauschalreisen kostenlos zurücktreten, die bis Ende August stattfinden sollten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einem juristischen Gutachten, über das die "Welt am Sonntag" berichtet.

Demnach gilt das Recht des Reisenden, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von der globalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die bis zum 14. Juni verlängert worden war. "Es reicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eintritt", heißt es in dem Kurzgutachten des Rostocker Rechtswissenschaftlers Klaus Tonner. Damit verweist er auf zahlreiche Politiker-Äußerungen, denen zufolge ein Auslandsurlaub in diesem Sommer wohl nirgendwo möglich sein werde.

Außenminister Heiko Maas (SPD) habe sich zeitweise sogar fast täglich in diese Richtung geäußert. In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung einer Reise bereits vorliegt, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens eines Wirbelsturms im Zielgebiet 1:4 beträgt. Die Wahrscheinlichkeit von Reise-Einschränkungen in diesem Sommer sei höher und liege eher bei 1:1, so Tonner. Damit sei die Voraussetzung der kostenlosen Stornierung gegeben, un abhängig von einer globalen Reisewarnung des Außenministeriums, die ohnehin kein "öffentlich-rechtliches Verbot" darstelle und auch nicht förmlich sanktioniert sei. Allerdings müsse der Kunde selbst aktiv werden. Ohne den erklärten Rücktritt von der Reise bleibe der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Restpreises bestehen, heißt es in dem juristischen Gutachten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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