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Flugentschädigung - Wann muss die Airline nicht zahlen?

Archivmeldung vom 29.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Symbolbild
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Bild von andreas160578 auf Pixabay

Die FluggastrechteVO legt fest, dass nicht alle Probleme, die Passagiere hinsichtlich ihres Flugs erleben, zur Berechtigung für eine Entschädigungszahlung fühlen. Die Rechte von Fluggästen gelten aktuell nach europäischer und deutscher Gesetzgebung nur dann, wenn es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten des Fluges kommt. Daher ist eine Ausgleichzahlung in vielen Fällen ausgeschlossen.

Wenn der Fluggast allerdings doch ein Recht auf eine Entschädigung hat, helfen Flugrecht-Portale, wie beispielsweise Fairplane, bei der Durchsetzung der Interessen.

Wann ist eine Entschädigungszahlung ausgeschlossen?

Wenn ein Fluggast trotz einer Annullierung oder einer massiven Verspätung seines Fluges kein Recht auf die Zahlung einer Entschädigung hat, dann sind dafür hauptsächlich die folgenden vier Gründe verantwortlich:

  • Es handelt sich um keine massive Verspätung, da das Endziel mit weniger als drei Stunden Verzögerung erreicht wurde
  • Die Verspätung des Fluges ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, wie beispielsweise auf höhere Gewalt oder starke Unwetter
  • Der Flug ist nicht innerhalb der EU gestartet oder gelandet, weshalb die FluggastrechteVO nicht gilt
  • Die Fluggesellschaft, welche die Verspätung verschuldet hat, ist insolvent und wird in Zukunft nicht weiter bestehen

Zu geringe Verspätungszeit

Die Fluggastrechteverordnung sieht eine Entschädigungszahlung für die Passagiere nur dann vor, wenn der Flug annulliert oder die Beförderung im Flugzeug ohne Eigenverschulden verwehrt wird. Ebenfalls muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen, wenn es zu einer massiven Verspätung des Fluges kommt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Flug sein Reiseziel mit einer Verspätung von über drei Stunden erreicht. Eine Ausnahme besteht hier in manchen Fällen, wenn ein Anschlussflug aufgrund einer erheblichen Verspätung verpasst wird.

Außergewöhnliche Umstände

Eine Entschädigung wird auch dann nicht gezahlt, wenn sich die jeweilige Fluggesellschaft auf die außergewöhnlichen Umstände berufen kann. Hierbei handelt es sich um Umstände, die mit zumutbaren Anstrengungen nicht umgangen werden konnten. Dies sind in der Regel Störungen im Ablauf des Flugbetriebes, auf welche die Airline keinen Einfluss hat.

Beispielsweise können dies Wetterlagen sein, durch welche die Sicherheit der Fluggäste gefährdet ist, ein Belegschaftsstreik oder die Sperrung eines Flughafens. Diese Vorfälle fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

Allerdings können in einigen Fällen auch weitere Situationen, wie Probleme bei den Sicherheitskontrollen, Störungen im Towerbetrieb oder Schneeräumarbeiten als außergewöhnliche Umstände bezeichnet werden, da einzelnen Fluggesellschaften darauf keinen Einfluss haben.

Die zumutbaren Gegenmaßnahmen

Allerdings ist die Airline nicht sofort von der Entschädigungspflicht befreit, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten. Die Voraussetzung dafür, dass die Pflicht einer Ausgleichzahlung entfällt, ist, dass es keine Möglichkeit gab, die Verzögerung aus den auftretenden Umständen zu umgehen. Dennoch ist es in den meisten Fällen von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise gefährlichen Wetterlagen, so, dass die Fluglinie keine Möglichkeit hat, diese zu umgehen.

Der Grundsatz für den Anspruch auf Entschädigung

Es gilt also grundsätzlich, dass die Airline nur für ihre Verspätungen oder Annullierungen einstehen muss, wenn ihr Flugzeug oder ihre Crew für die Probleme verantwortlich waren. Wenn Bedingungen der Umwelt oder Probleme im Flughafenbetrieb die Verzögerungen oder Ausfälle bewirkt haben, besteht kein genereller Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. Trotzdem sollten betroffene Passagiere immer versuchen, eine Entschädigung für massive Verspätungen und Flugausfälle zu erhalten.

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