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Brähmig: Koalitionsvertrag stärkt Tourismusstandort Deutschland

Archivmeldung vom 27.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:

Der Koalitionsvertrag zielt mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen auf eine Stärkung des Tourismusstandortes Deutschland und eine Verbesserung wichtiger Rahmenbedingungen für Unternehmen der Tourismuswirtschaft ab. Vor allem die ab 2010 geplante Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen auf 7 Prozent ist ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas.

Erstmals wird dem Tourismus in einem Koalitionsvertrag ein eigener Abschnitt gewidmet. Darin wird ausdrücklich das Ziel genannt, zusätzliche Wachstumspotentiale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft freizusetzen. Dazu soll u.a. das vorhandene Instrumentarium zur Förderung von Investitionen in touristische Einrichtungen genutzt und gegebenenfalls optimiert werden. Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe sollen durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut werden. Die Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus sollen auf einem hohen Niveau stabilisiert sowie der Messe- und Kongressstandort Deutschland gestärkt werden.

Weitere Punkte sind die stärkere Verankerung der Barrierefreiheit in allen Bereichen, eine engere Vernetzung von Kultur und Tourismus, eine geplante Tourismuskonzeption für den ländlichen Raum und die Prüfung einer Neuregelung der Kabelweiterleitung zugunsten von Hotels. Durch eine intensivere Bund-Länder-Zusammenarbeit sollen auch Verbesserungen bei in der Länderzuständigkeit liegenden Rahmenbedingungen wie den Rundfunkgebühren und einer Ausweitung des Gesamtferienzeitraums der Sommerferien angestrebt werden.

Außerdem werden viele Betriebe der Tourismuswirtschaft wie Hotels, Gaststätten, Reisebusunternehmen und Reisebüros von der Senkung der gewerbesteuerlichen Zurechnung von Immobilienmieten von 65 auf 50 Prozent profitieren.

Der Buslinienfernverkehr soll durch eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz gefördert werden. Weiterhin sollen bei Umweltzonen die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlicht werden, was insbesondere Reisebussen zu Gute kommen wird, die grundsätzlich bereits zu den umweltfreundlichsten Verkehrsmitteln zählen. Damit können drohende negative Folgen auch für die Hotellerie, die Gastronomie, den Einzelhandel und Veranstaltungsorte in den Innenstädten verringert werden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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