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Die Deutsche Bahn streicht das Schönes-Wochenende-Ticket

Archivmeldung vom 19.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Schönes-Wochenende-Ticket zum Preis von 21 Euro (2002)
Ein Schönes-Wochenende-Ticket zum Preis von 21 Euro (2002)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Bahn schafft das Schönes-Wochenende-Ticket (SWT) ab. DB Regio nehme das Angebot "mangels Nachfrage und zur Vereinfachung der Tarifstruktur zum Juni 2019 vom Markt", bestätigt eine Sprecherin auf Anfrage der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen.

Als Alternative bleibt Fahrgästen im Nahverkehr das "Quer-durchs-Land-Ticket" (QDL). In den vergangenen Jahren haben laut Bahn immer weniger Kunden ein SWT gekaut. Gleichzeitig sei die Nachfrage nach den Quer-durchs-Land-Tickets gestiegen. Dieses Angebot kann an allen Wochentagen genutzt werden. Nachteil für die Kunden: Für viele wird die Reise teurer, denn die Weiterfahrt am Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln der regionalen Verkehrsverbünde ist beim QDL nicht im Preis enthalten. Bisher gelten die Schönes-Wochenende-Tickets bei vielen Verkehrsverbünden auch für die Stadtfahrten.

Das ist wohl auch der Hauptgrund dafür, dass sie abgeschafft werden. Denn für diesen Service muss die Bahn einen Teil der Einnahmen an die Verkehrsverbünde abgeben. Dies wirke sich "negativ auf die Erlösentwicklung" des SWT aus, sagt die Sprecherin dem Blatt. Eingeführt wurde das Angebot 1995. Damals konnten bis zu fünf Passagiere für gerade einmal 7,50 Euro zwei Tage lang alle Nahverkehrszüge in Deutschland nutzen. Nach und nach stieg der Preis deutlich. Aktuell kostet es 44 Euro für einen Reisenden, plus je sechs Euro für bis zu vier Mitfahrer. Außerdem gilt es nur noch einen Tag am Wochenende. Das QDL ist für den ersten Fahrgast genauso teuer. Für die weiteren werden allerdings acht Euro fällig.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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