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Handyverstoß mit überraschenden Folgen

Archivmeldung vom 02.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Am Nachmittag des 30.05.2020 befuhr ein 36-jähriger Fahrzeugführer aus dem Wetteraukreis die Bundesstraße von Romrod kommend in Richtung Alsfeld. Einem hinterherfahrenden Zeugen fiel dessen auffällige Fahrweise auf, worauf er die Polizei verständigte. In Alsfeld konnte von einer Funkstreife das Fahrzeug angetroffen und der Fahrzeugführer kontrolliert werden. Er hielt sein Mobilfunktelefon noch immer am Ohr und räumte ein, während der Fahrt Sprachnachrichten verschickt zu haben. Doch hierbei sollte es nicht bleiben.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er leicht unter Alkoholeinfluss stand; auch ein Drogenschnelltest verlief positiv. Eine gültige Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere konnte er nicht vorlegen. Die am Fahrzeug angebrachten Friedberger Kennzeichen gehörten zu einem anderen noch zugelassenen Fahrzeug und wurden zuvor vor einer Woche von diesem entwendet. Auch bei dem geführten Pkw bestand der Verdacht, dass dieser entwendet wurde. Im Kofferraum konnten von den Beamten mehrere hochwertige Flaschen Alkoholika und mehrere Stangen Zigaretten aufgefunden werden. Einen Eigentumsnachweis über diese Gegenstände konnte der Fahrzeugführer nicht vorlegen. Auch hier besteht der Verdacht, dass diese Gegenstände bei Diebstählen oder Einbrüchen entwendet wurden. Das Fahrzeug und auch die Gegenstände wurden sichergestellt. Der Fahrzeugführer wurde mit zur Dienststelle verbracht, wo bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er vor Ort entlassen, weil er einen festen Wohnsitz hat. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr in Verbindung mit Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verdacht des Diebstahls.

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen (ots)

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