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Falscher Erziehungsansatz?

Archivmeldung vom 14.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0

Einen wirklich kuriosen Fall erlebten Einsatzkräfte der Bundespolizei gestern Abend (13. Dezember) in Essen. Fahnder der Bundespolizei hatten zwei Mädchen (12/14) beim Diebstahl erwischt. Als die Mutter eines der Mädchen, ihre Tochter abholen wollte, stellt sich heraus, dass die 27-Jährige selber zur Festnahme, wegen mehrfachen Diebstahls, ausgeschrieben war.

Zivile Taschendiebstahlsfahnder beobachteten die beiden Mädchen aus Köln, gegen 17:50 Uhr, auf einem Bahnsteig im Essener Hauptbahnhof. Als ein Regionalexpress am Bahnsteig hielt, nutzte das Diebstahlsduo das Gedränge beim Einstieg und durchsuchten, unbemerkt, die Handtasche einer 25-jährigen Reisenden aus Dortmund. Die Frau hatte den Diebstahlsversuch nicht bemerkt und wurde durch Glück nicht zum Opfer.

Daraufhin nahmen die Bundespolizisten die Diebinnen fest. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass beide Kölnerinnen, von der Kölner Polizei, zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben waren. Auf der Wache wurde die erziehungsberichtigte Mutter der 12-Jährigen informiert. Diese sicherte zu, ihre Tochter von der Bundespolizeiwache abholen zu wollen.

Nachdem die Mutter in Essen eingetroffen war, wurde auch sie durch die Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass das Düsseldorfer Amtsgericht, bereits im Jahre 2011, ein Haftbefehl wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls gegen die 27-Jährige erlassen hatte. Bundespolizisten lieferten die Frau daraufhin zur Verbüßung einer sechs monatigen Freiheitsstrafe in die Gelsenkirchener JVA ein.

Die 14-Jährige Diebin wurde durch ihre 50-jährige Großmutter abgeholt. Auch diese war kein unbeschriebenes Blatt. Die Kölnerin wurde gleich durch drei Staatsanwaltschaften (Köln, Bonn, Düsseldorf) zur Aufenthaltsermittlung, gesucht. Grund waren ebenfalls Diebstähle.

Nachdem ihre aktuelle Wohnanschrift notiert war, verließ sie zusammen mit der 12- und 14-Jährigen die Wache in Richtung Köln.

Die Bundespolizei leitete gegen beide Mädchen ein Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßigen Taschendiebstahls ein.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (ots)

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