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Deutschland: „Queer-Beauftragter“ fordert Geschlecht täglich wechseln zu dürfen

Archivmeldung vom 02.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/ TransIphis/CC BY-SA 4.0 / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/ TransIphis/CC BY-SA 4.0 / AUF1 / Eigenes Werk

In Deutschland wird die LGBTQ-Agenda mit Hilfe der Ampelregierung immer mehr zur Staatsdoktrin erhoben. So verlangt der sogenannte Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, allen Ernstes, dass Familienmitglieder bei Missachtung der neuen Geschlechtszuordnung eines Mitglieds Strafzahlungen leisten müssen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Konkret würde das zum Beispiel bedeuten: Wenn sich eine Ehefrau zum Mann erklärt, darf der andere Ehepartner sie nicht mehr als Frau ansprechen. Noch absurder ist jedoch, dass dasselbe sogar für deren Kinder gelten soll. Wenn sie ihre Mutter in diesem Fall also noch mit „Mama“ ansprechen würden, müssten sie dafür – Lehmanns Wunsch zufolge – verklagt werden. 

Die „Ampel“ als Narrenstadl

Hintergrund dieser Narrenhaus-Posse in Gesetzesform ist das neue Selbstbestimmungsgesetz. Die Ampel-Koalition hat sich in Person von FDP-Justizminister Marco Buschmann und der grünen Familienministerin Lisa Paus auf dessen Entwurf verständigt. Demnach soll es bereits Jugendlichen möglich sein, einmal pro Jahr ihr Geschlecht durch einen simplen Eintrag beim Standesamt zu ändern. Wer sich weigert, die jeweiligen Selbstbezeichnungen zu übernehmen und noch die ursprünglichen Namen und Geschlechtszugehörigkeiten ausspricht, muss mit strafrechtlicher Verfolgung und hohen Bußgeldern rechnen. Hier setzt Lehmanns Forderung an. 

Geschlecht täglich wechseln?

Damit nicht genug: Der Queer-Beauftragte fordert in einer Stellungnahme nun sogar, dass es möglich sein solle, sein Geschlecht täglich wechseln zu dürfen. Die einjährige Frist und die drei Monate Wartezeit nach dem Einreichen eines Antrags auf Geschlechtsänderung beim Standesamt hält er für „inakzeptabel“. Lehmann missfällt auch, dass nur dann Bußgelder fällig werden sollen, wenn eine Trans-Person durch die Offenbarung ihrer früheren Identität auch tatsächlich geschädigt wird. Er will, dass Strafen in jedem Fall verhängt werden. 

Narrenfreiheit für Trans-Personen?

Schließlich kritisiert er auch noch, dass in dem Gesetzentwurf das Hausrecht etwa von Saunabetreibern geschützt wird. Geht es nach ihm, soll Trans-Personen nicht einmal in Einzelfällen der Zugang verwehrt werden dürfen – noch nicht einmal, um Frauen davor zu schützen, von Männern belästigt zu werden, die sich als Frauen ausgeben."

Quelle: AUF1.info

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