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Kein Scherz: Jobcenter Düsseldorf besteht auf Strafverfolgung wegen Zeitreisen

Archivmeldung vom 21.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Ein Mann, der 1972 geboren wurde, legte dem Jobcenter eine Kopie- eines offensichtlich durch eine Fotomontage gefertigten Reisedokuments vor. In diesem Pass sind Einreisestempel verschiedener Länder zu sehen. Ein Zollstempel weist ein Einreisedatum 1970 auf, das ein Datum zwei Jahre vor seiner Geburt zeigt. In diesem war nachzulesen, dass er bereits zwei Jahre vor seiner Geburt gereist sein soll.

Laut einer Meldung von "konsumer.info" will die Behörde will nun ergründen, wie der Arbeitslosengeld II- Bezieher seine Reisen in die Vergangenheit finanziert hat.

Zudem solle ein Strafverfahren gegen den „Zeitreisenden“ eingeleitet werden. Denn, so die Begründung des Jobcenters, der Leistungsbezieher habe das Jobcenter nicht über die Zeitreisen in Kenntnis gesetzt.

Fred Kaier von "konsumer.info" meint dazu: "Das Gericht (Az: S 40 AS 2814/13) wird sicher viel Spaß daran haben, die Zeitreisen des Mannes nachzuvollziehen. So kann man auch Steuermittel verschwenden, der Staat hat es ja…".

Quelle: konsumer.info (news4press)

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