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Im Verteidigungsfall sind Transfrauen plötzlich wieder Männer

Archivmeldung vom 03.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ©Bundeswehr/S.Wilke / Wikimedia Commons / CC BY 2.0; zugeschnitten; Symbole: Freeepik, Montage: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: ©Bundeswehr/S.Wilke / Wikimedia Commons / CC BY 2.0; zugeschnitten; Symbole: Freeepik, Montage: AUF1 / Eigenes Werk

Das von der Ampel auf den Weg gebrachte „Selbstbestimmungsgesetz” sieht vor, dass quasi jeder durch Sprechakt sein Geschlecht ändern kann. Biologische Männer können sich beliebig zu Frauen erklären, auch wenn sie damit eigentlich nur Annäherungsversuche oder lüsterne Motive verfolgen – und wer diese Möglichkeit auch bloß benennt, wird als „transphob“ plattgemacht. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Doch ausgerechnet für den Verteidigungsfall sieht das neue Gesetz eine Ausnahme vor: Dann nämlich sollen die Transfrauen plötzlich wieder Männer sein und einberufen werden können.

Die Begründung dafür zeugt von der sagenhaften Verlogenheit und Doppelbödigkeit der sexuellen Identitäts- und Transpolitik. So soll nämlich angeblich verhindert werden, dass im militärischen Ernstfall Männer durch Änderung ihres Geschlechts ihrer Einberufung nach §1 des deutschen Wehrpflichtgesetzes entgehen könnten.

Taktische Geschlechtsänderung plötzlich doch denkbar

Erstaunlicherweise wird dieser Einwand nicht gelten gelassen, wenn etwa Frauenverbände und Feministen davor warnen, dass sich Triebtäter oder Voyeure durch eine ebenso rein „taktische” Geschlechtsänderung Zugang zu Frauen in Schutzräumen wie etwa Umkleidekabinen oder Frauenhäusern erschleichen können; hier darf die Transidentität natürlich nicht einmal angezweifelt werden. In Friedenszeiten sind Travestie und Narrenspiel der Geschlechterbeliebigkeit ein offiziell ernstgenommener und bierernst genommener Mummenschanz - doch im Kriegsfall entscheiden dann plötzlich wieder nur Hoden und Penis über die Geschlechtszugehörigkeit.

Infantiler und geisteskranker kann Politik nicht mehr sein: Solange Deutschland im Dauerfrieden schwelgt, nur als Etappenhase große Worte schwingt und Waffen liefert, sich allenfalls von seiner unfähigen Außenministerin in einen Krieg mit Russland hineinplappern lässt und ansonsten bedingungslose Solidarität mit dem korrupten Selenskyj-Regime übt, ohne militärisch selbst in einen direkten Schlagabtausch verwickelt zu sein, darf es hierzulande weiter rote (Neu)rosen regnen und kann sich die Spätdekadenz ungestört entfalten.

Irreversibel entstellende Folgen

Fortan ist es dann nach dem Willen der Ampel möglich sein, sein Geschlecht durch eine simple Erklärung beim Standesamt einmal pro Jahr zu verändern - oder sich diese Änderung, die es faktisch gar nicht geben kann, zumindest mit gesetzlichem Segen einbilden zu dürfen. Dies gilt bereits für Jugendliche unter 14 Jahren, bei denen jedoch die Eltern oder Sorgeberechtigten die entsprechende Änderungserklärung abgeben müssen. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese selbst erfolgen – mit elterlicher Zustimmung; eine gerichtliche Entscheidung oder ärztliche Begutachtung sind nicht mehr notwendig.

In Zeiten also, in denen der Transhype allgegenwärtig ist und schon Kindern schon in der Kita und Vorschule eingetrichtert wird, wie normal es angeblich sei, sich sein Geschlecht „auszusuchen“ und es nach Belieben zu ändern, wird die altersübliche pubertäre Verunsicherung von Heranwachsenden durch Aktivisten gezielt ausgenutzt, diesen einzureden, sein befänden sich im vermeintlich „falschen“ Körper und müssten diesem „Missstand“ abhelfen durch Hormonbehandlung, chemische Pubertätsblocker oder schlimmstenfalls durch eine Operation mit nicht selten irreversibel entstellenden Folgen.

Selbstdeklarierte Transen zum Dienst an der Waffe

Damit nicht genug, wird dem Rest der Gesellschaft auch noch abverlangt, die neu gewählte Selbstbezeichnung der Betreffenden zu übernehmen, so absurd und kontraintuitiv diese auch sein mag: Denn sogenanntes „Misgendern“ (das Ansprechen mit „falschen“ Pronomen) bzw. „Deadnaming“ (das Verwenden früherer Namen) gelten durch das neue „Offenbarungsverbot“ als Ordnungswidrigkeit. Die ehemaligen Geschlechtsangaben oder Vornamen einer Person dürfen ohne deren Einverständnis weder ermittelt noch preisgegeben werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Nicht einmal George Orwell hätte sich solche staatlichen Perversionen ausmalen können.

Bloß eben im Verteidigungsfall - sollte es tatsächlich zu diesem kommen – wäre dann auf einmal Schluss mit lustig. Dann bleibt der Mann dann wieder Mann - und darf sich nicht als selbstdeklarierte Transe dem Dienst mit der Waffe entziehen. Wörtlich heißt es im Gesetzesentwurf, etwas sperrig, die „Zuordnung zum männlichen Geschlecht” bleibe bestehen, „wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird“. Wem im Angesicht der bösen herannahenden Putin-Soldateska also plötzlich einfällt, dass er sich eigentlich schon immer als Frau fühlte, hat Pech gehabt. Augenfälliger könnte sich der ganze „Selbstbestimmungs”-Wahn gar nicht als Groteske und große Narretei entzaubern."

Quelle: AUF1.info

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