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Supermarkt-Personal zu Slip-Fotos verdonnert

Archivmeldung vom 12.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Albert-Heijn-Angestellte zu Slip-Fotos für Uniformen gezwungen.
Albert-Heijn-Angestellte zu Slip-Fotos für Uniformen gezwungen.

Bild: ah.nl

Angestellte der größten niederländischen Supermarktkette Albert Heijn sollten Bilder in Unterwäsche von sich machen und via App hochladen. Die Daten sollten dazu genutzt werden, eine ideale Passform der Dienstkleidung zu ermöglichen. Mehrere Angestellte behaupten zudem, dass sie ihren Job verlören, wenn sie sich weigerten. Nach einem Shitstorm im Social Web hat Albert Heijn die datenschutzrechtlich fragwürdige Idee nun aber begraben.

Fotos "nicht zweckdienlich"

"Die DSGVO besagt, dass Unternehmen personenbedingte Daten nur dann verarbeiten dürfen, wenn sie für Begründung, Durchführung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, oder wenn eine bestimmte Dienstvereinbarung besteht. Bei der Dienstkleidung sollten Firmen einfach die Mitarbeiter nach ihrer gewöhnlichen Kleidungsgröße fragen, es ist nicht zweckdienlich, sie zu fotografieren. Vor allem macht es keinen Sinn, für jeden Angestellten eine individuelle Uniform anzufertigen. Eigentlich hätte der Datenschutzbeauftragte hier den Riegel vorschieben sollen", meint Datenschutzexperte Alexander Dobert im Gespräch mit pressetext.

Die App, mit der Albert Heijn die Kleidergrößen der Angestellten messen wollte, wurde am Standort Nijmegen getestet. Ein 17-jähriger Mitarbeiter war schockiert, als er von dem Testlauf erfuhr. Der Filialleiter sagte, dass alle Angestellten die Fotos in der App hochladen sollten, "sonst könnten wir nicht mehr im Supermarkt arbeiten, weil wir dann nicht die richtige Firmenuniform haben", zitiert das "NRC Handelsblad" den jungen Mann.

"Bizarre" Forderung kritisiert

In sozialen Medien löste die Maßnahme von Albert Heijn einen Sturm der Entrüstung aus und rief schließlich die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens auf den Plan. Der Organisation zufolge ist die Forderung der Supermarktkette "bizarr". Albert Heijn habe "keine Grundlage dafür, so etwas von den Angestellten zu verlangen". Die Supermarktkette wehrt sich gegen die Vorwürfe und behauptet, das Hochladen der Fotos wäre auf freiwilliger Basis passiert. Jedoch hat der Konzern die Einführung der App an weiteren Standorten abgebrochen und gemeint, schon der ursprüngliche Testlauf hätte "nie passieren dürfen".

Quelle: www.pressetext.com/Georg Haas

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