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Kondom führte zur handfesten Auseinandersetzung

Archivmeldung vom 12.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Illustration Marcus Stark / pixelio.de
Bild: Illustration Marcus Stark / pixelio.de

Am frühen Samstagmorgen (10. August) kam es in einer S-Bahn, auf Grund eines Kondoms, zu einer gefährlichen Körperverletzung zwischen mehreren Personen. Im Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung soll ein Beteiligter mit einer Gehhilfe auf den Kopf geschlagen worden sein. Der 25-Jähriger erlitt hierdurch eine blutende Platzwunde am Kopf. Bundespolizisten nahmen zwei Männer im Essener Hauptbahnhof vorläufig fest.

Gegen 0:20 Uhr wurden Beamte der Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen aufmerksam gemacht. In der S-Bahn trafen Einsatzkräfte auf einen verletzten 25-jährigen Bochumer. Dieser blutete aus einer Platzwunde am Kopf. Auf ärztliche Hilfe verzichtete der Mann, trotz mehrfacher Angebote durch die Beamten.

Nach Angaben von unabhängigen Zeugen soll es zwischen dem Bochumer und weiteren Personen zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Der Bochumer soll ein aufgepustetes Kondom zum platzen gebracht haben mit dem mehrere Personen in der S-Bahn gespielt hatten. Daraufhin sei es erst zu einer verbalen und danach zur körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Ob dem Bochumer dabei mit der Gehhilfe auf den Kopf geschlagen wurde, ließ sich vorerst nicht ermitteln.

Auf Grund der guten Personenbeschreibung der Zeugen konnten Bundespolizisten zwei 23 und 24-jährige Männer noch im Hauptbahnhof vorläufig festnehmen. Der 23-jährige Essener führte, auf Grund einer Fußverletzung, eine Gehhilfe mit sich. Die beiden Tatverdächtigen Essener wollten sich zum Sachverhalt nicht äußern. Beide Männer waren mit 2,96 Promille (24-Jähriger) und 1,92 Promille (23-Jähriger) erheblich alkoholisiert.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (ots)

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