Verfahren zu NS-Verbrechen nach Tod des Angeklagten eingestellt
Das Landgericht Hanau hat das Verfahren gegen einen mutmaßlichen NS-Täter eingestellt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist der Angeschuldigte, dem Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen im ehemaligen KZ Sachsenhausen vorgeworfen wurde, verstorben.
Die zuständige Jugendkammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab,
da nach dem Tod des Beschuldigten ein Verfahrenshindernis bestehe. Mit
dem Beschluss nach Paragraf 204 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist das
Verfahren nun endgültig beendet. Der juristische Prozess war erst am
Vormittag durch eine Anklageerhebung in Gang gekommen, nachdem das
Landgericht zuvor mit Verweis auf den Gesundheitszustand des Mannes
verzögert hatte.
Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Gießen
vorgeworfen worden, als Angehöriger der SS-Wachmannschaften von Juli
1943 bis Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig gewesen
zu sein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur