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Toilettenspülung zu laut: Gericht in Italien spricht Nachbarn Entschädigung zu

Archivmeldung vom 21.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Silke Kaiser / pixelio.de
Bild: Silke Kaiser / pixelio.de

Ein kurioser Rechtsstreit endete für vier Brüder aus Italien nach fast 20 Jahren mit einem Griff ins Klo. Das höchste Gericht des Landes entschied nun, dass deren zu laute Klospülung die Menschenrechte ihrer Nachbarn verletzt habe. Daher sprach es den Geschädigten Schadensersatz zu. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Der Streit begann im Jahr 2003, als vier Brüder in ihrer Wohnung eine neue Toilette nahe der italienischen Küstenstadt La Spezia installierten, berichtet die Zeitung Independent. Ein in der Nachbarwohnung lebendes Paar beschwerte sich daraufhin, dass die Spülung in der Nacht so laut zu hören gewesen sei, dass sie der Lärm ständig aus dem Schlaf gerissen habe.

Die ursprüngliche Klage auf Behebung des Lärmproblems und Schadensersatz wurde von einem Richter abgewiesen. Das Berufungsgericht von Genua hob diese Abweisung jedoch auf und stellte nach einer Untersuchung fest, dass das Geräusch der Toilettenspülung "um mehr als drei Dezibel über dem erlaubten Grenzwert" lag.

Das Gericht wies die vier Brüder daher an, die Spülung umzubauen und ihre Nachbarn mit rund 500 Euro für jedes Jahr zu entschädigen, in dem diese von der lärmenden Vorrichtung geplagt worden waren. Daraufhin zogen die Männer vor den italienischen Kassationsgerichtshof, das höchste Gericht des Landes. Dieser gab dem Ehepaar jedoch ebenfalls recht, die Geräusche der Klosettspülung wirkten sich negativ auf das Leben in der benachbarten Wohnung aus. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Spülung gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf "Achtung des Privat- und Familienlebens" verstoßen habe, das dem Paar gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zusteht.

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs markiert das Ende eines fast zwei Jahrzehnte andauernden Rechtsstreits. Damit bleibt das Urteil des Berufungsgerichts in Genua rechtskräftig."

Quelle: RT DE

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