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Gehörloser Mann verklagt Pornoseiten wegen fehlender Untertitel

Archivmeldung vom 18.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Wegen fehlender Untertitel hat ein gehörloser Mann aus New York diversen Pornofilmen inhaltlich nicht richtig folgen können. Ein Missstand, der ihn dazu veranlasst hat, gegen mehre Sexfilmanbieter zu klagen und Schadenersatz zu fordern. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Laut der Nachrichtenagentur AFP hat ein tauber New Yorker bei einem Gericht in Brooklyn Klage gegen die Online-Sexfilmanbieter Pornhub, Redtube und YouPorn sowie gegen deren kanadischen Mutterkonzern MindGeek eingereicht. Und das aus einem triftigen Grund: Ohne Untertitel könnten Taube und Hörgeschädigte den Pornofilmen nicht so folgen wie andere Nutzer, habe der Mann argumentiert.

In der 23 Seiten langen Klage soll er sich auf ein amerikanisches Gesetz berufen haben, das Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung schützen soll und gegen welches die genannten Unternehmen verstießen.

Dem US- Nachrichtenportal „TMZ“ zufolge soll der gehörlose Internetznutzer auf diverse Sexvideos verwiesen haben, die er im Oktober und im Januar anschauen wollte. Er habe diesen aber aufgrund der fehlenden Untertitelung inhaltlich nicht folgen können, weil er die Dialoge der in den Videos beteiligten Personen nicht hören könne. Als Konsequenz habe der New Yorker Bußgelder für die Anbieter, Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie die Einführung von Untertiteln im Video-Angebot gefordert.

Zur konkreten Klage wollte sich Pornohub nicht äußern, da es sich um einen laufenden Rechtsstreit handle. Der Vizepräsident des Sexfilmanbieters verwies allerdings darauf, dass seine Internetseite sehr wohl über eine Kategorie mit Untertiteln verfüge."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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