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Verein „Doña Carmen“: Prostitutionsschutzgesetz dient in Wirklichkeit der Bekämpfung statt dem Schutz

Archivmeldung vom 28.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eingangstüren zu Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird
Eingangstüren zu Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird

Foto: Usien
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostitutionsschutzgesetzes hätten sich gerade mal zehn Prozent der Prostituierten registriert. Sie befürchten Missbrauch der persönlichen Daten, unzählige Auflagen und doppelte Abgaben. Was als Schutz verkauft wird, dient in Wirklichkeit der Bekämpfung der Prostitution, findet der Verein „Doña Carmen“.

Weiter heißt es hierzu auf der deutschen Webseite des russischen online Magazin "Sputnik": "Seit 2017 gilt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz („ProstSchG“), das eine Registrierung aller sogenannte Sexarbeiter vorsieht. Doch bis jetzt ist die Resonanz gering, wie aus der Beantwortung einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion durch die Bundesregierung hervorgeht. Nur 6959 Prostituierte sollen sich Ende 2017 der Regierungsantwort zufolge gemeldet haben  – ein geringer Teil der wirklich in dem Gewerbe Beschäftigten. Der Verein „Doña Carmen“ führt diesen Misserfolg auf  das Gesetz selbst zurück: Es diskriminiere und stigmatisiere weiterhin sogenannte Sexarbeiter. Der Verein kämpft seit Jahren für Rechte und Schutz von Prostituierten und fordert jetzt die komplette Streichung des Gesetzes.

„Nach unseren Schätzungen haben sich gerade einmal sieben bis fünfzehn Prozent der etwa 200.000 Sexarbeiterinnen registriert. Die Frauen haben mit den Füßen gegen dieses Gesetz abgestimmt. Sie lassen sich nicht registrieren, weil sie dadurch eine Diskriminierung und Stigmatisierung befürchten, was diese Registrierung auch ganz klar ist“, teilt Juanita Henning, Vorsitzende von „Doña Carmen“, gegenüber Sputnik mit. Sie sieht die Ursache darin, dass das Gesetz die Betroffenen nicht schütze, aber ihnen das Leben erschwere. „Dieses Gesetz wird als Schutz in der Öffentlichkeit verkauft, aber es schützt die Sexarbeiterinnen genauso wenig wie Sonnenschutzcreme die Sonne schützt. Das Ziel dieses Gesetzes ist nicht der Schutz, sondern ganz klar die Reduzierung des Angebots an sexuellen Dienstleistungen“, findet sie.

Allerlei Auflagen erschweren die Arbeit und gefährden damit gleichzeitig die notwendige Anonymität. Bei der im Gesetz vorgesehenen Registrierung werden die Sexarbeiter mit Namen erfasst, müssen alle potentiellen Arbeitsorte angeben und was in den jeweiligen Orten gemeldet wird. Gerade bei kleineren Ortschaften sei es leichter, dass in der Verwaltung jemand sitze, der die Person kenne und so von der Tätigkeit erfährt. Das kann die Sexarbeiter in große Schwierigkeiten bringen, da Prostitution vielerorts weiterhin ein Tabuthema ist.

Ein weiteres Problem ist die uneinheitliche Regelung für die Besteuerung: So beteiligen sich viele Prostituierte am sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“. Von Stadt zu Stadt variierende Tagessätze werden an Bordellbetreiber abgegeben und die geben sie als Steuern an den Staat. Nach der vom ProstSchG vorgegebenen Registrierung fordere das Finanzamt von den Sexarbeiter ebenfalls Steuerabgaben. Das „Düsseldorfer Verfahren“ würde dabei nicht berücksichtigt, was die Sexarbeiter mehrfach.

Henning schlägt eine Alternative vor: „Wir sind dafür, dass die Frauen nach dem Gewerberecht unter den Paragraph 6 fallen, dass sie als Freiberufler anerkannt werden.“ Hier gebe es genug Handlungsmöglichkeit, um zum Beispiel einen irregulär arbeitenden Betrieb zu sanktionieren. Die derzeitige Regelungen findet sie dagegen unzumutbar: „Das gibt es in keinem anderen Gewerbe, dass man so viele Auflagen auch Betrieben auferlegt, dass eine Ausübung gar nicht mehr möglich ist.“ Aus diesem Grund hat der Verein bereits vor dem Verfassungsgericht geklagt und zieht jetzt vor den Europäischen Menschengerichtshof."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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