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Bundesländer erwägen Kondompflicht für Freier

Archivmeldung vom 28.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de
Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de

Die Bundesländer erwägen, in Bordellen die Benutzung von Kondomen zur Pflicht zur machen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, wird der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung Anfang Juni über strengere Auflagen für Bordellbetreiber beraten, um Prostituierte besser zu schützen. Dazu gehört laut Zeitung auch die Einführung einer Kondompflicht für Freier.

Demnach sollen in Freudenhäusern künftig Schilder sichtbar darauf hinweisen, dass Kondompflicht zum Schutz gegen Krankheiten besteht. Außerdem dürfe der Betreiber "ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen", heißt es in einem Antrag, den das Land Baden-Württemberg in die Länderkammer eingebracht hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, neue Gesetzesregelungen "für den Betrieb von Prostitutionsstätten" zu schaffen. Durch die Einführung einer "Erlaubnispflicht" soll die Eröffnung eines Freudenhauses nur noch mit Genehmigung der Behörden und unter Auflagen möglich sein. 

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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