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Der Traum des Hobbyschatzsuchers ist der Albtraum des Archäologen

Archivmeldung vom 28.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte
Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte

Die Begeisterung über den sensationellen Schatzfund eines Hobbyschatzsuchers, der gestern in Birmingham bekannt gemacht wurde, wird von Archäologen und Denkmalpflegern nicht geteilt. "Das ist der Albtraum eines jeden Archäologen", so Dr. Christian Möller, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte.

Leuten wie dem Finder Terry Herbert ginge es nicht um Geschichte, sondern nur um kurzfristigen persönlichen Gewinn, sei dies Geld oder das kurzfristige Erlebnis der Entdeckung, eben den "Lottogewinn".

 

Raubgrabungen riesiges Problem

Die Raubgräberei und Suche mit Metalldetekoren sei ein riesiges Problem in der Archäologie. Die Archäologen weisen dringend darauf hin, dass dies in Deutschland verboten sei. "Die Rechtslage ist eindeutig, es drohen zurecht hohe Strafen", so die Expertin für Kulturgutschutz Dr. Susanne Heun. Bei der Suche mit Metalldetektoren werden die entscheidenden Befund- und Fundzusammenhänge zerstört, die Rekonstruktion von Geschichte sei dann nicht mehr möglich, so die Archäologen der DGUF.

Königsgrab von Sutton Hoo bleibt bedeutender

Der Archäologie komme es nicht auf den namenlosen Fund an, sondern auf das Gesamte. "Dass der neue Fund aus der Grafschaft Staffordhire wichtiger sein könne als das sorgfältig ausgegrabene Königsgrab von Sutton Hoo aus ungefähr derselben Zeit ist daher absoluter Unsinn", so Heun weiter. Beispielsweise bliebe im Fall des englischen Schatzfundes dann unklar, ob es sich um ein Grabfund oder ein Versteckfund handele. Oft gingen die Funde aus Raubrabungen dann in den Handel oder würden in Schubladen verschwinden. "Einzelne entziehen damit ihrer Gesellschaft das Kulturelles Erbe, wir nennen solches Tun Diebstahl am Allgemeingut", so Möller abschließend.

Quelle: DGUF

 

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