ABDA unterstützt Vorstoß gegen Rabatte von Versandapotheken

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Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt, die gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will.
Die Ministerin liege absolut richtig mit ihrer Einschätzung, sagte
ABDA-Präsident Thomas Preis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Es
kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder
von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um
Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche
Gesundheitsversorgung", so Preis weiter.
Der ABDA-Präsident
reagierte damit auf Aussagen der Bundesgesundheitsministerin. Warken
hatten den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, gegen derartige
Rabattangebote vorgehen zu wollen. "Die wohnortnahe, persönliche Abgabe
von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt
bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen
zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten", hatte sie
erklärt.
Der Apotheker-Präsident sagte, allein in den
vergangenen fünf Jahren sei die Apothekenzahl um rund zehn Prozent
gesunken. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung sei nicht abzusehen.
"Eine Ursache dafür ist der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland",
so Preis.
Menschen in Deutschland verlören mit jeder
geschlossenen Apotheke "ein Stück wohnortnahe Versorgung", sagte er
weiter. "Für alle, besonders auch für ältere Menschen sind Apotheken in
einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens
oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre
Gesundheit." Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. "Das ist
eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun
dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch
weiter Schaden nehmen und schnell handeln", forderte er.
Zuletzt
hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für
Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland
ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren
Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für
verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung - anders als
bei rezeptfreien - gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die
betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis
angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch
für Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien
Warenverkehr der EU verstößt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur