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Die wichtigsten Antworten zur Kurzarbeit

Archivmeldung vom 21.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seitdem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise immer mehr Unternehmen angeschlagen sind, steigt die Zahl der Kurzarbeiter erheblich. Nach den vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Januar 2009 bundesweit 10.600 Betriebe für insgesamt 290.600 Arbeitnehmer Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen beantragt.

Was Kurzarbeit überhaupt ist und was sie für die Betroffenen neben der Kürzung des Gehaltes für die spätere Rente bedeutet, erzählt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund im Interview:

Herr Theil, Kurzarbeit ist zurzeit in aller Munde, worum handelt es sich dabei genau?

"Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage helfen zu überleben, indem zwar die Personalkosten reduziert aber Entlassungen vermieden werden. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Arbeitgeber, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit "unvermeidbaren vorübergehenden Arbeitsausfall" rechnen, müssen bei der Agentur für Arbeit eine Umstellung auf Kurzarbeit beantragen. Bedingung für die Bewilligung ist, dass zu erwarten ist, dass durch die Kurzarbeit die Arbeitsplätze erhalten werden und dadurch Arbeitslosigkeit vermieden wird. Maximal ist das aktuell für längstens 18 Monate möglich."

Welcher Lohn, welches Gehalt wird gezahlt?

"Das Arbeitsentgelt wird für die in Vollzeit geleisteten Arbeitsstunden wird wie vorher gezahlt. Daneben gibt es für die Ausfallstunden Kurzarbeitergeld. Sozialversicherungspflicht besteht auch während der Kurzarbeit, die Beiträge werden vom Kurzarbeitergeld gezahlt und wie üblich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufgebracht. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt von 80 Prozent des ausgefallenen Entgelts gezahlt. Die Beiträge hat allein der Arbeitgeber zu tragen."

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

"Je nach Familienstand beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67 Prozent eines von der Arbeitsagentur errechneten individuellen Nettoentgelts. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert."

Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die spätere Rente aus?

"In der Regel nur minimal. Wer genau wissen möchte wie viel das in Euro nach heutigem Stand wäre, kann hierzu die kostenlose Hilfe der Fachleute der bundesweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Ein Berechnungsbeispiel ist auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Suchwort Kurzarbeit zu finden. Die Adressen der Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch am kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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