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Deutsche Wirtschaft sieht weiter Standortnachteile durch DSGVO

Archivmeldung vom 02.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.

Bild: Alexandra H., pixelio.de

In der deutschen Wirtschaft herrscht auch gut eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der europaweit einheitlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unmut über die neuen Vorschriften.

"Die DSGVO stiftet weiterhin Verwirrung und Unsicherheit", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), dem "Handelsblatt". "Unklare Regelungen und Überregulierung beeinträchtigen die Handlungsfreiheit der Unternehmen und sind kontraproduktiv." Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, beklagte, dass die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten die DSGVO "unterschiedlich und teils großzügiger als hierzulande" auslegten. "Für Deutschland entstehen so Standortnachteile", sagte er der Zeitung.

"Von dem eigentlichen Ziel der DSGVO, einen harmonischen Rechtsrahmen zu schaffen, sind wir noch weit entfernt." Berg fordert deshalb im Zuge der Evaluierung des Regelwerks im Mai Nachbesserungen. "Unter anderem sollten die Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Privatpersonen stark vereinfacht werden", sagte er. Die Informations- und Dokumentationspflichten müssten insgesamt "praxisnäher" ausgestaltet werden. In der Forschung müssten Daten zudem besser genutzt werden können. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht sich in seinen Vorbehalten gegen die neuen Vorschriften bestätigt. "Die Unternehmen bemängeln insbesondere das hohe Maß an Rechtsunsicherheit, das unter einem Regime hoher Sanktionen einseitig zu ihren Lasten geht", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem "Handelsblatt".

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen würden es auch als notwendig ansehen, "die hohe bürokratische Belastung bei der Umsetzung der DSGVO zu minimieren". Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer, sprach im "Handelsblatt" mit Blick auf die Umsetzung der DSGVO von einem "nervigen Kraftakt" für den Mittelstand, der "mit hohen Kosten und enormen bürokratischem Aufwand" verbunden sei. Als "völlig unverständlich" bezeichnete er es, dass der Datenschutz nicht für Unternehmer gelte. Bei den Diskussionen etwa über die Einführung von mehr Steuertransparenz für Konzerne ("Country-by-Country Reporting") oder das Transparenzregister hätten "viele Politiker wenig Skrupel, Unternehmer beim Datenschutz zu diskriminieren".

Zahl der DSGVO-Bußgelder deutlich gestiegen

Im Jahr 2019 sind auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 185 Bußgelder verhängt worden. Das zeigt eine Umfrage des "Handelsblatts" unter den Datenschutzbeauftragten der Länder (Stand: Mitte Dezember 2019).

Zuvor hatten die Aufsichtsbehörden erst 40 Bußen ausgesprochen. 15 von 16 Bundesländern machten Angaben, Mecklenburg-Vorpommern nicht. Seit dem Start der DSGVO im Mai 2018 wurden damit insgesamt 225 Bußgelder verhängt. Die meisten Strafen für Datenschutz-Verstöße gab es erwartungsgemäß im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen. 2019 wurden dort 64 Bußgelder (2018: 33) verhängt, gefolgt von Berlin mit 44 (2018: zwei), Niedersachsen mit 19 (2018: null) und Baden-Württemberg mit 17 (2018: zwei). Das Saarland sprach in sechs Fällen Bußgelder aus (2018: ein Fall).

Sachsen verhängte zehn Bußgelder, Sachsen-Anhalt neun, Rheinland-Pfalz sieben, Hessen vier, Thüringen drei und Brandenburg und Bayern je eins. Diese Länder hatten zuvor keine solchen Strafen ausgesprochen. Hamburg verhängte 2019 kein Bußgeld (2018: zwei). In Schleswig-Holstein und Bremen griffen die Datenschützer bislang noch in gar keinem Fall zu dieser Maßnahme. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verhängte bisher zwei DSGVO-Bußgelder. Kelber kann in seiner Funktion Geldbußen gegen Post- und Telekommunikationsunternehmen verhängen oder gegenüber den Wettbewerbsunternehmen des Bundes wie die KfW-Bank.

Laut der DSGVO müssen Unternehmen auch jede Datenpanne melden. Dort liegt zum Beispiel Bayern 2019 mit rund 5.000 gemeldeten Pannen an der Spitze aller Länder, in NRW wurden gut 2.100 Datenpannen registriert. Insgesamt wurden seit dem Start des neuen Regelwerks rund 21.000 Datenpannen gemeldet. Laut dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz betrafen die Datenpannen zum Teil "schwerwiegende IT-Sicherheitsprobleme". Insoweit prüfe man "im Klinikbereich in mehreren Fällen die Einleitung von Bußgeldverfahren", sagte Behördenchef Thomas Petri dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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